Das teilte die bernische Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) am Dienstag mit. Kernstück des Gesetzes ist der Wechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung: Menschen mit Behinderungen sollen künftig vermehrt selbst über den Einsatz ihrer finanziellen Mittel entscheiden.
Zur Festlegung der Höhe der Mittel wird für jede Person ein individueller Hilfsplan erstellt. Beim Generalsekretariat der GSI wurde eine Bedarfsprüfstelle eingerichtet, die auf Anfrage aktiv wird.
Weiter wurde - im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung - eine Fachstelle zur individuellen Bedarfsermittlung bestimmt. Diese externe Stelle befindet sich im Aufbau.
Sie wird im Auftrag des Kantons die Bedarfsermittlungen durchführen für die Menschen mit Behinderungen, die zuhause leben. Diese Gruppe von Menschen, die zuhause betreut werden, wird in der neuen Gesetzgebung erstmals berücksichtigt. (SDA)