In Deutschland, Frankreich oder Österreich ist klar: Wer den Hitlergruss zeigt, wird bestraft. In der Schweiz ist alles ein wenig komplizierter. Zu kompliziert, wie der Fall eines Swisscoy-Offiziers zeigt.
Der Leutnant aus dem Thurgau schockte 2017 im Kosovo-Einsatz mit Hitlergruss und «Sieg Heil»-Rufen. Konsequenzen? Bis heute keine! Seit vollen vier Jahren streiten die Richter, ob der Offizier sich strafbar gemacht hat oder nicht. Im Zentrum steht die Frage: Hat er mit der Nazigeste andere «werbend beeinflusst»? Oder hat er bloss seine Ideologie öffentlich kundgetan?
Verboten ist der Gruss nur im ersten Fall. Die Justiz muss also nachweisen, dass er mit dem Hitlergruss für den National-sozialismus geworben hat. Eine juristische Spitzfindigkeit, die in der Realität nichts taugt.
Einverstanden: Unser Recht besteht auch aus Grauzonen. Oft sind Urteile eine Frage der Auslegung. Das ist gut so. Und doch sollte klar sein: Wer die Hand zum Hitlergruss erhebt, befürwortet den Holocaust. Den millionenfachen Mord an den Juden im Dritten Reich – das schlimmste Verbrechen der Neuzeit.
Dass ausgerechnet die Schweiz als hochgeachtete Demokratie diese zutiefst undemokratische Geste richterlich zulässt, ist beschämend. Es braucht endlich eine klare Rechtsgrundlage.
Aber die Meinungsfreiheit? Nationalsozialismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.