Das Bolgen Plaza ist Legende. In kaum einer Lokalität im Bündnerland wurde nach dem Schneesporttag so feucht-fröhlich und so lange gefeiert, wie auf den 500 Quadratmetern im zweistöckigen Lokal. Der «Einkehrschwung» am Fuss des Jakobshorns endete oft erst mit der Polizeistunde. Das Lokal war so beliebt, dass es von vielen auch unabhängig vom Schneesport aufgesucht wurde - zu späterer Stunde.
Damit ist nun Schluss. Der Besitzer mehrerer Ferienwohnungen, von denen er eine selber nutzt, zog gegen die allabendliche Party bis vor Bundesgericht. Erfolgreich. Für den Betrieb des in einer Landwirtschaftszone liegenden Fest-Lokals mit Restaurant bis in späte Nachtstunden hinein fehle seit Jahren die rechtliche Legitimation, befand das Gericht in Lausanne.
Die notwendige «Standortgebundenheit» des Betriebs sei nicht mehr gegeben, urteilten die Richter. Die vom Kanton 1995 und 1997 erteilte Bau- und Ausnahmebewilligung erlaube nur eine Nutzung mit Bezug zum Wintersport. Diesen gebe es aber nicht mehr, da seit 2004 am Jakobshorn kein Nachtskifahren mehr stattfinde.
Es sei davon auszugehen, dass sich das Gastronomie- und Unterhaltungsangebot des Bolgen Plaza nach 19 Uhr an das allgemeine Publikum richte, befand das Gericht. Eine solche Nutzung sei aber nicht standortgebunden und damit laut Raumplanungsgesetz nicht bewilligungsfähig.
«Der Entscheid des Bundesgerichts ist für uns ein Schlag in die Magengrube», schreibt Reto Branschi, CEO der Destination Davos Klosters, in einer Stellungnahme. Es scheine, als wäre das Tourismus-Verständnis abhandengekommen. Davos verliere das bekannteste Après-Ski-Lokal und damit eines der Aushängeschilder und einen der Beweggründe, in den Wintersport zu reisen.
Es stimme nachdenklich, wenn Zweitwohnungsbesitzer einen solchen Entscheid aus rein persönlichem Interesse erwirken könnten, so Branschi. Eine Jahrzehnte lange Tradition einer Unternehmung werde unterbunden und ein ausgewiesenes Gästeinteresse verhindert.
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