Er soll sie brutal verprügelt, beschimpft und eine Zigarette auf ihrem Arm ausgedrückt haben. Die Rede ist von einem Mann, der sich wegen Gewalt an seiner Ehefrau vor dem Basler Strafgericht verantworten musste. Wegen mehrfacher Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung und versuchtem strafbarem Schwangerschaftsabbruch! Die Syrerin hatte nach jahrelangem Leiden einen Strafantrag gegen ihren Landsmann gestellt, berichtet die «Basler Zeitung».
Seit 2015 sind die beiden ein Paar. Kaum ist die Frau mit dem ersten Kind schwanger, gehen die Übergriffe los. Ihr Mann fesselte sie und schlug ihr in den Bauch. Er hörte erst auf damit, als sie über starke Schmerzen klagte. Vor Gericht sagte sie, dass er das Kind zuerst gewollt habe und dann nicht mehr.
Vor den Kindern mit einem Finken verprügelt
Der Gewaltausbruch ist kein Einzelfall. Die Frau zeigt ihn auch an, zieht die Anzeigen jedoch zurück, wie sie sagt. «Weil er mir drohte, ich dürfe meine Tochter sonst nicht behalten. Und er hatte sich entschuldigt.»
Im März 2022 eskaliert die Situation erneut. Der Mann schlägt mehrmals auf die Frau ein, mit seiner Hand und auch einem Finken. Zwei ihrer Kinder befinden sich noch im Raum. Als die Frau die Polizei alarmieren will, reisst er ihr das Telefon aus der Hand und macht es kaputt. Damit nicht genug: Der Beschuldigte drückt eine Zigarette auf seiner Frau aus, reibt mit einem Tuch in der Brandwunde herum und sperrt sie und die Kinder in einem Zimmer ein.
Das Opfer schafft es, über den Balkon nach Hilfe zu rufen. Im Spital werden dann neben der Brandwunde zahlreiche andere Verletzungen festgestellt. Nach dem Vorfall platzte ihr der Kragen, sie zeigte ihn umgehend an.
Opfer soll 10'000 Franken erhalten
Vor Gericht zeigt der Angeklagte jedoch keine Einsicht und streitet sämtliche Vorwürfe ab. Er behauptet, dass sich die Frau jeweils selbst geschlagen habe. Seine Verteidigerin sagt: «Das Bild, das die Staatsanwaltschaft von meinem Mandanten zeichnet, entspricht nicht der Wahrheit.» Sie meint, dass die Ehefrau jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, sich durchzusetzen.
Die Staatsanwältin Sherilyn Kirchhofer sieht das anders und fordert vier Jahre Haft, eine Geldstrafe, sowie einen Landesverweis von sieben Jahren. Zudem soll das Opfer eine Genugtuung von über 10'000 Franken erhalten. Das Urteil wird am Montag verkündet. (lrc)