Die Verhandlung am Dienstag fand im abgekürzten Verfahren statt. Der Beschuldigte war geständig und akzeptierte den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Neben den heimlichen Filmaufnahmen wurde dem im Kanton Thurgau wohnhaften Mann auch der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen.
Die Freiheitsstrafe von 14 Monaten muss er nur antreten, wenn er sich innerhalb der Probezeit von zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt.
Zudem sprach das Gericht ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot für berufliche und ausserberufliche Tätigkeiten aus, die einen regelmässigen Umgang mit Minderjährigen beinhalten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund des abgekürzten Verfahrens sind die Möglichkeiten für einen Weiterzug ans Obergericht jedoch stark eingeschränkt.