Ein Schweizer in Untersuchungshaft dürfe nicht länger in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt werden als es der Haftzweck sowie die Ordnung und Sicherheit in der Haftanstalt erfordere, heisst es in einem publizierten Beschluss des Berner Obergerichts.
Der Mann darf demnach alle zwei Wochen ein 20-minütiges Videotelefonat mit seiner Tochter führen. In U-Haft sitzt er seit Juli 2023. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hatte Videotelefonate mit dem Mädchen untersagt. Sie begründete dies mit der Verdunkelungsgefahr und dem aggressiven Verhalten des Mannes. Sowieso habe er schon länger nicht mehr im selben Haushalt mit der Tochter gelebt und könne Briefkontakte mit ihr pflegen.
Mädchen hat gutes Verhältnis zum Vater
Anders sah es das Obergericht, es hiess die Beschwerde des Mannes teilweise gut. Die Beschwerdekammer habe die Verlängerung der U-Haft im November damit begründet, dass der Mann erneut straffällig werden könnte. Eine Verdunkelungsgefahr habe sie aber verneint. Zudem hätten sich die Delikte nicht gegen die Tochter gerichtet.
Das Mädchen scheine – auch nach den Angaben der Mutter – ein enges und gutes Verhältnis zum Beschwerdeführer zu haben. Die Videotelefonate zu verweigern sei weder nötig noch zumutbar. Sie müssten allerdings überwacht werden, damit der Mann nicht unbeaufsichtigt mit anderen Personen sprechen und so eine Flucht oder ein Untertauchen planen könne, heisst es im Urteil.
Über die vorgeworfenen Delikte werden in dem Beschluss keine näheren Angaben gemacht. Das Obergericht hält aber fest, dass der Mann Vorstrafen hat und ihm die Landesverweisung droht. (SDA)