Gericht hat entschieden
Keine Sozialhilfe für Pädo-Schweizer in Kambodscha

Rudolf K. (72) lebt seit Jahrzehnten in Kambodscha, wo er sich an Minderjährigen verging. Weil er in seiner neuen Heimat ein Hotel betreibt, hat er dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kein Anrecht auf Sozialhilfe.
Publiziert: 07.05.2019 um 12:03 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2019 um 20:32 Uhr
Der Schweizer Rudolf K. (72) sass in Kambodscha wegen Sex mit Minderjährigen im Gefängnis.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat das Gesuch um Sozialhilfe des seit 28 Jahren in Kambodscha lebenden Schweizers Rudolf K.* (72) zurecht abgewiesen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Mann ist ein verurteilter Pädophiler.

Wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, reichte der Auslandschweizer bereits früher einmal ein Gesuch um monatliche Unterstützung für den Lebensunterhalt ein. Dieses wurde abgelehnt.

Nach der Verbüssung einer Gefängnisstrafe wegen Pädophilie bat Rudolf K. im Juni 2016 erneut um Sozialhilfe. Er begründete seine Anfrage damit, dass er aufgrund seiner Vorstrafen, seines Alters und mangels einer Arbeitsgenehmigung keine Anstellung mehr finde.

Die konsularische Direktion des EDA lehnte auch dieses Gesuch ab, weil die Bedingungen für die Ausrichtung von Sozialhilfe nicht erfüllt seien. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt.

Illegaler Aufenthalt

Abklärungen der Vorinstanz hatten ergeben, dass Rudolf K. möglicherweise gar nicht bedürftig ist, sondern von Einheimischen ein Hotel gepachtet hat, das dem Anschein nach in Betrieb ist. Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass die Schweiz ausserdem den illegalen Aufenthalt des Mannes in Kambodscha nicht mittels Sozialhilfeleistungen unterstütze.

Aus den Akten gehe hervor, dass Rudolf K. 2014 aus Kambodscha ausgewiesen werden sollte. Weil er dagegen eine Beschwerde eingereicht habe, sei die Sache hängig. Wann ein rechtskräftiger Entscheid vorliegen werde, sei völlig offen.

Nicht gelten lässt das Bundesverwaltungsgericht das Argument des Auslandschweizers, er könne sich einen Aufenthalt in der Schweiz nicht leisten und das Leben in Kambodscha koste viel weniger.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (SDA/noo)

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