Deutsches Gericht gibt grünes Licht
Gotthard-Raser Christian R. soll nun doch 12 Monate hinter Gitter

Im Fall des Gotthard-Rasers Christian R. (43) hat das Gericht in Deutschland ein Urteil gefällt. Der deutsche Raser soll 12 Monate hinter Gittern absitzen.
Publiziert: 25.04.2018 um 18:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 19:20 Uhr
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Gotthard-Raser Christian L. (43) wurde von der Polizei abgeholt.
Foto: Tobias Gürtler

Nun also doch! Das Behörden-Hickhack hat ein Ende. Dem Gotthard-Raser dürfte sehr bald eine Vorladung zur Vollstreckung seiner Haftstrafe ins Haus flattern. 

Doch von vorne: Gotthard-Raser Christian R.* (43) brettert im Juli 2014 in seinem hochgetunten BMW Z4 (482 PS) mit über 200 km/h auf dem Tacho quer durch die Schweiz (BLICK berichtete). Die Polizei stoppte ihn, nachdem er im Zickzack mehrere Autos überholt hatte.

12 Monate Knast dank Berufung der Staatsanwaltschaft

Ein Tessiner Gericht wollte den deutschen Raser für die irre Fahrt hinter Gitter sehen und verurteilte ihn Ende Februar zu 30 Monaten Haft. Zwölf davon müsste er hinter Gittern verbüssen.

Doch Christian R., der sich mittlerweile nach Deutschland abgesetzt hatte, konnte vorerst aufatmen. Das Landesgericht Stuttgart kam zum Schluss, dass das Schweizer Recht in Deutschland nicht angewendet wird – und liess ihn laufen. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft bei der nächst höheren Instanz in Berufung.

«Gericht hat Weg freigemacht, dass Strafe vollstreckt werden kann»

Mit Erfolg! Am Donnerstag gab das Oberlandesgericht Stuttgart grünes Licht für eine Verurteilung. Pressesprecher Matthias Merz erklärt: «Der Ball liegt jetzt wieder bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Das Gericht hat nun den Weg freigemacht, dass die Strafe vollstreckt werden kann.» 

Die Staatsanwaltschaft könne nun Christian R. eine Vorladung zum Haftantritt schicken, sagt der Sprecher auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart war für eine Stellungnahme am Mittwochabend nicht mehr erreichbar. (rad/neo)

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