Betrunken sein ist kein Verbrechen. Doch wer eine polizeiliche Alkoholkontrolle verweigert, muss mit einem teuren Strafverfahren rechnen. Gerhard Pichler (64) aus Sursee LU soll 3230 Franken zahlen, weil er weder ins Röhrchen blasen wollte, noch eine Blutprobe abgab. Das Bezirksgericht Willisau verurteilte ihn Ende Juni wegen «Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit».
Dabei betont Pichler immer wieder, dass er am Abend der Kontrolle gar kein Auto lenkte. In seinem breiten Tiroler Dialekt sagt der Österreicher zu BLICK: «Ja, ich war bei der Kontrolle besoffen. Doch ich bin mit dem Taxi nach Hause gefahren.» Er stellt klar: «Ich lenkte selbst kein Auto. Warum also soll ich mir Blut nehmen lassen?»
Nach dem Dienst in der Küche noch ein paar Bier
Laut Pichler passierte Folgendes: Am Dienstag, 29. Januar arbeitet er als Koch im Restaurant Kreuz in Buttisholz LU. Nach der Arbeit um 21 Uhr bleibt er im Gasthof und schaut sich den zweiten Lauf eines Ski-Weltcup-Slaloms an. «Ich trank drei oder vier Stangen Bier und etwas Wein», sagt er. An die exakte Menge erinnert er sich nicht, weiss aber noch: «Weil ich besoffen war, fuhr mich mein Chef mit meinem BMW nach Sursee.»
Noch ist der Österreicher in Party-Laune. In Sursee geht er weiter in die Sunset Bar und genehmigt sich ein weiteres Bier, als plötzlich sein Handy klingelt. «Am anderen Ende war ein Polizist», sagt er. «Er wollte wissen, wann ich nach Hause gehe.» Pichler trinkt seine Flasche leer und nimmt ein Taxi. Der Chauffeur fährt ihn einige Hundert Meter weiter vor seine Haustüre. Als Pichler aus dem Taxi steigt, erwarten ihn zwei Beamte. «Sie sagten mir, ich sei betrunken von Buttisholz nach Sursee gefahren», so der Ex-Koch. «Einer Zeugin sei mein BMW mit dem Kennzeichen LU 168 434 wegen unsicherer Fahrweise aufgefallen.»
Auf der Wache wird er nach eigener Aussage wegen des Dialekts und Alkohols falsch verstanden
Pichler geht mit auf den Posten, verweigert aber die Alkoholkontrolle. Trotzdem gibt er zu Protokoll, er habe getrunken, und er sei zuvor gefahren. Heute revidiert er seine Aussage: «Die Polizisten haben mich falsch verstanden. Wohl wegen meines Dialekts und weil ich zu viel getrunken hatte.» Tatsächlich bestätigte sein damaliger Chef danach schriftlich, dass er den BMW von Buttisholz nach Sursee gelenkt habe. Auch gegenüber BLICK hält er fest: «Ja, ich habe Gerhard Pichler am 29. Januar gefahren. Was er danach machte, weiss ich nicht.»
Pichler hat seinen Führerausweis noch immer. Er wurde nie wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Doch weil er die Alkoholkontrolle verweigerte, erhält er eine Busse von 800 Franken – plus 2430 Franken Verfahrenskosten. Noch ist das Urteil unbegründet. Der Tiroler hat Einsprache eingereicht: «Besoffen sein ist mein gutes Recht.» Und: «Ich bin nicht vorbestraft wegen Alkohol am Steuer.»
Weil das Verfahren läuft, äussert sich die Luzerner Polizei nicht zum konkreten Fall. Sprecher Urs Wigger gibt allgemein Auskunft: «Die Polizei kann Personen zu einer Kontrolle auffordern, wenn der Verdacht besteht, dass sie unter Einfluss von Alkohol ein Fahrzeug gelenkt haben.» Er ergänzt: «Dies darf auch geschehen, wenn die Polizisten durch Meldung Dritter darauf aufmerksam gemacht wurden.»