Gentechnik
Petition gegen Gentechnik durch die Hintertür eingereicht

Neue Verfahren zur Manipulation von Organismen sollen dem Gentechnik-Gesetz unterstellt werden. Das fordern verschiedene Organisationen. Sie haben am Freitag eine Petition mit rund 30'000 Unterschriften eingereicht.
Publiziert: 31.08.2018 um 12:15 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 02:45 Uhr
Gentech-kritische Organisationen überreichen in Bern Obst, Gemüse - und eine Petition. Sie fordern, dass neue Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellt werden.
Foto: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Die Forderung richtet sich an den Bundesrat und ans Parlament. Der Bundesrat entscheide noch im laufenden Jahr über die Einordnung der neuen Verfahren, sagten die Petitionäre bei der Einreichung der Unterschriften in Bern.

Es geht um Verfahren, die mit Begriffen wie «Genome Editing» oder «zielgerichtete Mutagenese» beschrieben werden. Die Rede ist auch von «Genschere». Aus Sicht der Kritiker sind die Pflanzen, die daraus hervorgehen, gentechnisch veränderte Organismen - unabhängig davon, ob Fremd-DNA eingefügt wird oder nicht und unabhängig davon, wie stark das Genom verändert wird.

Würden die neuen Verfahren nicht als Gentechnik eingestuft, landeten so hergestellte Pflanzen oder Tiere auf den Tellern - ohne Deklaration und ohne vorgängige Risikobewertung, warnen die «Schweizer Allianz Gentechfrei» (SAG), die Kleinbauern-Vereinigung und die «Alliance suisse pour une agriculture sans génie génétique».

Ende Juli hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Sinne der Petition entschieden: Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind demnach gentechnisch veränderte Organismen und unterliegen grundsätzlich der GVO-Richtlinie der EU. Auf dieser Grundlage müssen die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten entscheiden, wie sie die Verfahren regulieren.

Die gentech-kritischen Organisationen begrüssen das Urteil. Die Schweiz müsse nachziehen, forderte die Schaffhauser SP-Nationalrätin und SAG-Präsidentin Martina Munz. Die neuen Verfahren hätten das Potenzial, die Umwelt tiefgreifend zu verändern. Nur eine Regulierung unter dem Gentechnikgesetz könne einen verantwortungsvollen Umgang gewährleisten.

Mit der Petition wollen die Organisationen aber nicht nur politisch Druck machen, sondern auch die Bevölkerung sensibilisieren. Wie die alte Gentechnik dienten auch die neuen Verfahren einer auf Monokulturen ausgerichteten, industriellen Landwirtschaft, sagte Regina Fuhrer, Präsidentin der Kleinbauern-Vereinigung. Davon profitierten vor allem wenige Agrarkonzerne.

Die mit den neuen Verfahren hergestellten Organismen würden patentiert, gab GLP-Nationalrätin Isabelle Chevalley (VD) zu bedenken. Die Präsidentin der «Alliance suisse pour une agriculture sans génie génétique» sieht darin den Beweis, dass es sich um gentechnische Verfahren handelt. Auf natürlichen Organismen könnten keine Patente angemeldet werden.

Unverständlich ist für die Organisationen, dass das Gerichtsurteil von Seiten der Wissenschaft kritisiert wurde. Dieses schränke die Forschung in keiner Weise ein, betonten sie. Es gehe einzig um die Freisetzung und die Deklarationspflicht. Die Forschung scheine immer mehr mit der Agrarindustrie verbandelt zu sein. Die Gegner einer Unterstellung der neuen Verfahren unter das Gentechnik-Gesetz argumentieren, diese seien mit natürlichen Mutationen vergleichbar.

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