Ob der Stadtrat eine Aufsichtsbeschwerde einreicht, ist derzeit noch unklar. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA teilte Finanzvorsteher Kaspar Bopp (SP) mit, dass der Stadtrat diesbezüglich noch keinen Beschluss gefasst habe. Er werde sich erst nach Verabschiedung des Budgets mit dieser Frage befassen.
Auslöser für die mögliche Beschwerde ist ein Entscheid des Stadtparlaments, den Bopp als unrechtmässig einschätzt. Der Rat hatte am vergangene Montag mit 32 zu 22 Stimmen einen pauschalen Kürzungsantrag von sieben Millionen Franken gutgeheissen.
Die Idee kam von einer knappen Mehrheit der Aufsichtskommission. Zwar budgetiert die Stadt einen Überschuss von 10 Millionen Franken bei einem unveränderten Steuerfuss von 125 Prozent. Für die Jahre 2026 bis 2028 drohen aber Defizite zwischen 8 und 46 Millionen.
Amerikanische Verhältnisse mit Abfallbergen in den Strassen und unbezahlten Lehrkräften würden durch das Not-Budget aber nicht drohen. Die Löhne der städtischen Angestellten würden weiterhin gezahlt, die Kehrichtabfuhr käme wie gewohnt. Ein Not-Budget erlaubt aber nur Ausgaben, die für den Betrieb der Stadt unverzichtbar sind.
Bereits ins Jahr 2021 war die Stadt Winterthur mit einem Not-Budget gestartet. Die Folge waren unter anderem verschobene Bauprojekte und eine abgesagte Kunstausstellung. Der Gemeinderat hatte den Budget-Entwurf damals zurückgewiesen.
Auslöser war als eine geplante Steuererhöhung um 7 Prozentpunkte, von 122 auf 129 Prozent. Gleichzeitig wies das vom Stadtrat vorgelegte Budget aber ein Plus von 11 Millionen Franken aus.