An der Gläubigerversammlung soll gemäss Mitteilung beantragt werden, dass die Anleihe in Höhe von 170 Millionen Franken, welche das Spital Wetzikon schuldet, später zurückgezahlt werden kann. Fällig wäre diese bereits im Juni gewesen. Die neue Rückzahlfrist soll demnach erst am 14. Juni 2027 ablaufen.
Dies würde es dem Spital erlauben, selber ein Sanierungskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Wann genau die Versammlung stattfinden soll, ist noch offen. Der Termin müsste jedoch vor Ende August sein, weil sich die Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO) seit dem 30. April in provisorischer Nachlassstundung befindet. Diese viermonatige «Schonfrist» für Betreibungen läuft Ende August ab.
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