Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Samstag eine entsprechende Meldung der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund». Aus dem Umfeld der Ministerin waren insgesamt 70 Millionen Franken blockiert worden. Diese wurden bereits im Februar wieder freigegeben, wie aus der Einstellungsverfügung der Behörde hervor geht.
Zu den Gründen der Verfahrens-Einstellung äusserte sich die Bundesanwaltschaft nicht direkt. Allerdings dürfte die mangelnde Kooperation Russlands massgebend gewesen sein. Skrynnik gilt als Vertraute des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
In der Verfügung von Mitte Juli schreibt die Bundesanwaltschaft: «Vorliegend konnte aufgrund des unvollständigen Rechtshilfevollzuges (...) der für die Geldwäscherei tatbestandsnotwendige Nachweis von Vortaten nicht erbracht, der Tatverdacht mithin nicht anklagegenügend erhärtet werden, weswegen die Untersuchung wegen Geldwäscherei (...) einzustellen ist.»
Die Behörde schreibt Skrynnik in der Verfügung «ein zivilrechtliches Verschulden» zu. Die Ex-Ministerin akzeptierte die Verfügung, das Strafverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Skrynnik erklärte sich zudem bereit, auf eine Entschädigung zu verzichten und einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen. Ihr wurden gut 16'000 Franken auferlegt.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren wurden laut Bundesanwaltschaft gegen zwei Beschuldigte Strafbefehle wegen Urkundenfälschung ausgestellt. Einer der beiden hat die bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 500 Franken akzeptiert. Der zweite hat Einsprache erhoben; dieser Strafbefehl ist daher noch nicht rechtskräftig.