Im ersten Halbjahr 2019 werde er über Gesuche für Konzessionserweiterungen entscheiden, teilte der Bundesrat am Donnerstag mit. Damit könnten die Casinos beispielsweise Online-Roulette oder Online-Poker anbieten. Bewerben kann sich nur, wer eine Schweizer Casinokonzession besitzt.
Tatsächlich angeboten werden können Online-Geldspiele erst ab dem Sommer. Deshalb tritt auch die Rechtsgrundlage für die Sperrung des Zugangs zu unbewilligten Spielen erst auf den 1. Juli 2019 in Kraft. Wer auf einer illegalen Seite landet, wird auf eine staatliche Informationsseite weitergeleitet mit dem Hinweis, dass das Spiel in der Schweiz nicht bewilligt ist.
Die Einzelheiten zum Geldspielgesetz sind in einer Verordnung geregelt. Diese legt die Rahmenbedingungen für kleine Pokerturniere ausserhalb der Spielbanken fest. Das maximale Startgeld beträgt 200 Franken, die maximale Summe der Startgelder 20'000 Franken.
Die Verordnung bestimmt auch die maximalen Summen aller Einsätze für Kleinlotterien und Tombolas. Nach Kritik in der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Summe bei Tombolas von 25'000 auf 50'000 Franken erhöht. Bei Kleinspielen zur Finanzierung einzelner Anlässe von überregionaler Bedeutung hat er die Summe von 400'000 auf 500'000 Franken erhöht.
Falls ein Spiel die Kriterien für eine Tombola erfüllt, die Summe aller Einsätze aber 50'000 Franken übersteigt, kann das Spiel als Kleinlotterie durchgeführt werden. Dafür braucht es eine kantonale Bewilligung.
Wer Zugang zu einem Online-Geldspiel haben will, braucht ein Spielerkonto beim Veranstalter. Um ein solches einzurichten, muss er oder sie volljährig sein, die Personalien angeben und die Identität nachweisen.
Spielbanken können für Online-Spiele mit ausländischen Veranstaltern zusammenarbeiten, wenn die Eidgenössische Spielbankenkommission eine hinreichende Aufsicht über das Spiel sicherstellen kann. Die Gesuchstellerin muss zudem bestimmte Nachweise erbringen. Eine Zusammenarbeit ist ausgeschlossen, wenn der ausländische Veranstalter seinen Sitz in einem Hochrisikostaat hat.
Das Stimmvolk hatte das Geldspielgesetz im Juni mit rund 73 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Umstritten waren im Abstimmungskampf vor allem die Zugangssperren.
Das Bundesgericht gab am Donnerstag bekannt, dass es eine Abstimmungsbeschwerde abgewiesen hat. Die Verlautbarungen und Interventionen der Behörden im Vorfeld der Abstimmung über das Geldspielgesetz haben demnach die Abstimmungsfreiheit nicht verletzt. Damit stehe dem Inkrafttreten nichts mehr im Weg, schreibt der Bundesrat.
Das Gesetz fasst das bisherige Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz zusammen. Für die Besteuerung von Gewinnen gelten neue Regeln: Spielerinnen und Spieler müssen ihre Lottogewinne in den meisten Fällen nicht mehr versteuern. Nur Gewinne ab einer Million Franken sind steuerpflichtig.
Gestärkt werden soll der Schutz vor Spielsucht. Nicht nur Casinos, sondern auch Lotteriegesellschaften werden verpflichtet, spielsüchtige Personen auszuschliessen.
Aus Sicht der Sucht-Fachverbände gehen die Schutz- und Präventionsmassnahmen indes nicht weit genug. Sie würden fast ausschliesslich den Spielanbietern obliegen, kritisieren sie in einer Mitteilung. Diese müssten nicht mehr mit Suchtfachstellen zusammenarbeiten.
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