Der Nationalrat beschloss am Dienstag mit 108 zu 78 Stimmen und bei einer Enthaltung, in der Steuerfrage dem Ständerat zu folgen. Die Gegenstimmen kamen vor allem von FDP und SVP. Sie hätten an den generell steuerfreien Spielgewinnen festhalten wollen.
Die Schweizer Spielbranche würde mit Steuern massiv benachteiligt, gab Thierry Burkart (FDP/AG) namens der Minderheit zu bedenken. Spielende würden ins Ausland abwandern. «Es ist weder fair noch richtig, wenn je nach Vertriebskanal unterschiedlich besteuert wird.»
Die nun vom Nationalrat gutgeheissene Formulierung, wonach neben Lottogewinnen ab 1 Million Franken auch Gewinne über 1 Million Franken aus Online-Casinos versteuert werden, stammte von Nationalrat Karl Vogler (CSP/OW). Im Nationalrat war sie mit knappem Mehr abgelehnt, dann aber vom Ständerat aufgenommen worden.
«Es geht um Einnahmen von über 100 Millionen Franken», machte Vogler am Dienstag im Rat geltend. Es werde kaum verstanden, wenn Lottomillionäre keine Steuern zahlen müssten, aber ein Büezer sein Einkommen von 5000 Franken versteuern müsste.
Der Bundesrat hätte sich eine generelle Steuerbefreiung von Gewinnen gewünscht. Für Justizministerin Simonetta Sommaruga ist die Ungleichbehandlung eines Millionengewinns im Casino und eines am heimischen Computer erspielten Millionengewinns angesichts des Erreichten ein «verkraftbarer Schönheitsfehler», wie sie sagte.
Damit kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos bewilligt werden können, muss die Zahl der Teilnehmer begrenzt sein. Auch in diesem Punkt schloss sich der Nationalrat nun dem Ständerat an, mit 146 zu 39 Stimmen. Weitere Vorschriften sind Startgelder-Maxima und eine Durchführung in einem öffentlichen Lokal.
Dem Ständerat nachgegeben hat der Nationalrat auch bei den Löhnen von Spielveranstaltern: Seinen Vorschlag, dass kein Lohn höher sein darf als ein Bundesratsgehalt, liess er auf Antrag der Mehrheit fallen. Eine Minderheit hätte bei der Vorgabe bleiben wollen, unterlag aber mit 155 zu 24 Stimmen.
Wegen der Lohnfrage kommt das Geldspielgesetz aber dennoch vor die Einigungskonferenz: Auf Antrag von Pirmin Schwander (SVP/SZ) und nach einem Rückkommensantrag ergänzte der Nationalrat das Gesetz ganz zuletzt in dem Sinn, dass die Betriebskosten - namentlich Werbung und Löhne - in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen zu den Mitteln, die für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stehen.
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