Das Bezirksgericht Horgen hat den Italiener am Mittwoch zu drei Jahren teilbedingter Freiheitsstrafe verurteilt und verweist ihn danach für zehn Jahre des Landes. Die Irrfahrt vom 14. April diesen Jahres begann, nachdem der Italiener Kokain genommen hatte. Er setzte sich an seinem Wohnort am Zürichsee in sein Auto und fuhr nach Balzers FL.
Wenige Stunden später wollte er offensichtlich wieder nach Hause und setzte sich erneut hinters Steuer - jetzt auch noch betrunken. Bei Trübbach SG bog er in die Autobahn A13 ein, erwischte aber die Ausfahrt statt die Einfahrt. Von den sechs Einbahnschildern, die ihn auf den Fehler aufmerksam machten, liess er sich nicht beeindrucken.
Er habe gemeint, dass alle anderen falsch fahren würden, sagte der arbeitslose Maler vor Gericht. Auf der Höhe von Lachen SZ habe er dann schon realisiert, dass wohl er auf der falschen Spur sei. «Umkehren konnte ich aber nicht. Das hätte einen Unfall gegeben.» An Anhalten habe er in dem Moment nicht gedacht.
Der Geisterfahrer blieb stolze 86 Kilometer auf der falschen Seite. Etwa 30 Autos kamen ihm entgegen - weil es Nacht war, hatte es glücklicherweise nicht mehr Verkehr. Ein Lenker konnte eine Frontalkollision aber nur abwenden, indem er abrupt das Steuer herumriss und selbst beinahe mit einem anderen Auto kollidierte.
Mit einem Durchschnittstempo von 143 Kilometern pro Stunde raste der Süditaliener durch Baustellen und Tunnels. In Freienbach SZ wollte ihn die Polizei aufhalten - doch der 46-Jährige lenkte seinen Audi einfach zwischen Polizeiauto und Mittelleitplanke durch.
In Horgen war die Geisterfahrt schliesslich doch zu Ende. Der Lenker konnte gestoppt werden. Der Ausweis wurde ihm dabei aber nicht abgenommen. Er hatte ohnehin keinen, da ihm dieser wegen früherer Tempoexzesse bereits abgenommen worden war.
Das Bezirksgericht Horgen verurteilte den zweifachen Vater am Mittwoch unter anderem wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Fahrens ohne Berechtigung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, 6 Monate davon unbedingt. Für die restlichen 30 Monate gelten eine Probezeit von drei Jahren.
Weil der Mann seit seiner Irrfahrt vom April im Gefängnis Limmattal sitzt, hat er nun noch drei Monate vor sich. Dann wird er aus der Schweiz ausgewiesen. Das Gericht hielt einen Landesverweis von 10 Jahren für gerechtfertigt. Schliesslich habe er ohnehin keinen grossen Bezug zur Schweiz.
Der Mann aus Lecce kam vor eineinhalb Jahren in die Schweiz, um als Maler Geld zu verdienen. Weil er Probleme mit den Lungen bekam, löste sich dieser Plan aber schnell in Luft auf. Was er in Italien machen will, weiss er nicht, sagte er. Dort unten wisse man nie, ob man Arbeit finde. Er wisse aber, dass sich eine solche Sache nicht wiederholen werde. «Das war eine grosse Lektion für mich. Ich träume jede Nacht von den Menschen, die wegen mir Angst hatten.»