Beim rechtlichen Schutz von Menschen mit Behinderungen wäre die Schweiz eigentlich gut aufgestellt, teilte der Gehörlosenbund (SGB-FSS) am Mittwoch mit. Denn sie verfüge über ein Behindertengleichstellungsgesetz, sie verbiete Diskriminierung in der Verfassung und sie habe die Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet.
Trotzdem habe der SGB-Rechtsdienst im letzten Jahr 52 Fälle von Diskriminierungen behandeln müssen. Betroffen waren zum Beispiel gehörlose Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht angestellt wurden, am Arbeitsplatz gemobbt oder von bestimmten Krankenkassen-Modellen wie Tele-Medizin-Modell ausgeschlossen waren.
Auch bei Problemen im öffentlichen Verkehr seien gehörlose Menschen benachteiligt: Denn bei Pannen werde oft nur über Lautsprecher informiert. Am meisten Fälle betrafen jedoch die Finanzierung von Hilfsmitteln: So weigerte sich zum Beispiel ein kantonales Steueramt, die Kosten für einen Gebärdendolmetscher zu übernehmen, obwohl es dazu verpflichtet gewesen wäre.
Der Diskriminierungsbericht wurden in diesem Jahr zum ersten Mal veröffentlicht. Vergleichszahlen zu anderen Jahren gibt es deshalb nicht. Eine Abnahme der Fälle sei jedoch nicht festzustellen, teilte der SGB-FSS auf Anfrage mit. Im Gegenteil: Weil die Meldungen der Betroffenen und ihr Bewusstsein über das erlittene Unrecht zunähmen, komme es zu mehr juristisch erfassten Fällen.