Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen hat die Entlassung von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli unter die Lupe genommen. Ihr Bericht liegt seit letztem Dezember vor und wurde bisher unter Verschluss gehalten, wie die «SonntagsZeitung» berichet. Sie zitiert nun erstmals aus dem Dokument.
In ihrem Bericht kommt die Kommission zum Schluss: «Die Auflösung des Anstellungsverhältnisses des Rekurrenten war unrechtmässig.» Gemäss der SonntagsZeitung wurde Mörgelis Rekurs nur teilweise gutgeheissen. Zu Ungunsten der Universität spreche die Tatsache, dass Mörgelis Entlassung vom damaligen Rektor Andreas Fischer allein ausgesprochen wurde obwohl dies Sache der Universitätsleitung – bestehend aus drei Personen – wäre. Die Entlassung sei deshalb «formell mangelhaft» gewesen. Mörgeli sei ausserdem sein rechtliches Gehör nicht gewährt worden. «Erschwerend kommt hinzu, dass die Entlassung schon feststand, bevor er angehört wurde», heisst es im Bericht.
Mörgeli wird trotzdem nicht wieder angestellt
«Unverständlich» ist für die Rekurskommission auch, warum die Universität nach einem ersten Artikel über Mörgelis Leistung als Leiter des Museums «nicht umgehend Hilfe anbot und der öffentlichen Ausbreitung von internen Angelegenheiten nicht entgegentrat». Dies verstosse gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Trotzdem ist im Bericht keine Rede von einer Wiederanstellung Mörgelis, wie er sie fordert. Die Uni wird lediglich dazu verpflichtet, Mörgeli drei Monatslöhne als Entschädigung auszuzahlen. Denn die Kommission wirft Mörgeli «schwere Loyalitätsverletzungen» vor, weil er seine Vorgesetzten öffentlich kritisierte.
Laut «SonntagsZeitung» hat Mörgeli trotz dieses Teilerfolgs das Urteil der Rekurskommission an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen. (pin)