Hassan Kiko hat das Urteil des Obergerichts Zürich nicht weitergezogen. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Nach einigen Monaten wurde das unterdessen verheiratete Paar in Italien gefasst. Das Obergericht Zürich bestätigte im Oktober vergangenen Jahres die Verurteilung wegen Anstiftung zum Entweichenlassen eines Häftlings.
Der Verurteilte hat den Fall nicht weitergezogen, wie aus einer Information des Bundesgerichts hervor geht. Die Fluchthelferin und Ehefrau wurde für ihre Unterstützung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Syrer ist dreifach vorbestraft, unter anderem wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen. Insgesamt muss er inklusive der Zusatzstrafe gut sieben Jahre absitzen.