Gefängnisausbruch
Zusätzliche Freiheitsstrafe für Hassan Kiko ist rechtskräftig

Die zusätzliche Freiheitsstrafe von sechs Monaten für Hassan Kiko ist rechtskräftig. Der Syrer flüchtete im Februar 2016 mit Hilfe einer Aufseherin aus dem Gefängnis Limmattal ZH.
Publiziert: 24.01.2018 um 11:01 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:54 Uhr
Hassan Kiko hat das Urteil des Obergerichts Zürich nicht weitergezogen. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Nach einigen Monaten wurde das unterdessen verheiratete Paar in Italien gefasst. Das Obergericht Zürich bestätigte im Oktober vergangenen Jahres die Verurteilung wegen Anstiftung zum Entweichenlassen eines Häftlings.

Der Verurteilte hat den Fall nicht weitergezogen, wie aus einer Information des Bundesgerichts hervor geht. Die Fluchthelferin und Ehefrau wurde für ihre Unterstützung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Syrer ist dreifach vorbestraft, unter anderem wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen. Insgesamt muss er inklusive der Zusatzstrafe gut sieben Jahre absitzen.

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