Gefährdete Minderheiten
500'000 Franken für Schutz von gefährdeten Minderheiten

Der Bundesrat will sich an den Kosten zum Schutz von gefährdeten Minderheiten beteiligen. Ab dem nächsten Jahr sollen bis zu 500'000 Franken pro Jahr für Präventivmassnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Publiziert: 04.07.2018 um 14:06 Uhr
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Aktualisiert: 17.10.2018 um 14:16 Uhr

Der Bundesrat habe das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in seiner Sitzung vom Mittwoch beauftragt, eine Verordnung «zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen» zu erarbeiten, teilte das EJPD mit. Dazu gehörten vor allem jüdische und muslimische Gemeinschaften, aber auch andere durch gezielte Gewalt gefährdete Personen.

Der Bundesrat folgte damit den Anträgen des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS). Dieser hatte in seinem Konzept vom April dieses Jahres empfohlen, die Zusammenarbeit zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB), den Polizeikräften und den gefährdeten Minderheiten zu intensivieren.

Die Kantone und die Minderheiten verlangten in dem Bericht ausserdem, dass sich der Bund vermehrt an Sicherheitsmassnahmen beteiligt. Denn gemäss der Beurteilung des NDB seien jüdische und muslimische Personen und Einrichtungen auch in der Schweiz einer erhöhten Terrorbedrohung ausgesetzt. Dies führe zu steigenden Sicherheitskosten für die Gemeinschaften.

Die polizeiliche Sicherheit sei zwar primär Aufgabe der Kantone. Doch der Bund sei per Gesetz verpflichtet, vorbeugende Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus zu treffen, heisst es in dem Konzept weiter.

Massnahmen zum Schutz von Minderheiten

Der Bundesrat hat nun entschieden, sich mit jährlich bis zu 500'000 Franken an Informations-, Sensibilisierungs und Ausbildungsmassnahmen zu beteiligen, aber nur zu höchstens 50 Prozent. Für den Rest müssen die Kantone, Gemeinden oder Dritte selber aufkommen.

Von dem finanziellen Engagement des Bundes erhoffen sich die Religionsgemeinschaften gemäss dem SVS-Bericht eine positive Signalwirkung. So könnten Kantone und Gemeinden in Zukunft eher bereit sein, sich an Schutzmassnahmen vor Ort zu beteiligen.

Längerfristig schwebt dem SVS ein Bundesgesetz vor, damit der Bund «aktive oder passive Massnahmen zum Schutz von Einrichtungen oder Personen besonders gefährdeter religiöser oder sonstiger Gemeinschaften finanziell oder anderweitig» unterstützen kann. Der Bundesrat beauftragte das EJPD, die Schaffung einer solchen gesetzlichen Grundlage zu prüfen.

Der SVS wurde 2010 gegründet und setzt sich aus einer operativen und einer politischen Plattform zusammen. Letztere besteht aus Justizministerin Simonetta Sommaruga, Verteidigungsminister Guy Parmelin, dem Präsident der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, Pierre Maudet und dem Präsidenten der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr, Norman Gobbi.

Ende 2016 hatte die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB eine Polemik ausgelöst. Diese hatte in einem Bericht festgehalten, dass es zurzeit «weder eine Verfassungs- noch eine Rechtsgrundlage für eine Mitbeteiligung des Bundes an den Kosten von Sicherheitsmassnahmen für jüdische Einrichtungen» gebe.

Stattdessen schlug sie den jüdischen Organisationen vor, zur Finanzierung ihrer Sicherheitskosten eine Stiftung einzurichten. Der Bundesrat hatte diese Aussage in der Folge relativiert. Weder er noch die FRB seien der Meinung, dass die gefährdeten Gruppen selber für die Sicherheitskosten aufkommen müssten. (SDA)

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