Wo teure Geräte oder Dienstleistungen verkauft werden, winkt häufig auch eine hohe Prämie für den Verkäufer. Rentnerin Elisabeth Segler (88) war für einen Fust-Mitarbeiter eine leichte Beute, als sie einen Computer zum Solitär spielen kaufen wollte: Er drehte ihr kurzerhand einen Hochleistungsrechner zum Gamen an – inklusive Mega-Bildschirm und Zusatzleistungen. Kosten: 4187 Franken!
Die Rentnerin hätte sich mit der Anschaffung eines zweckmässigen Computers den grössten Teil dieser Kosten sparen können. Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, kennt die Tricks der Verkäufer und weiss, wie man einen Reinfall vermeidet. «Die Lohnmodelle einiger Elektronikfachgeschäfte verleiten die Angestellten teilweise zu Falschberatungen, um möglichst teure Produkte mit einer hohen Provision zu verkaufen», sagt Stalder.
Besser eine Nacht darüber schlafen
Eine gesetzliche Grundlage, wie Verkäufer in Geschäften beraten müssen, gibt es in der Schweiz nicht. «Jeder seriöse Anbieter müsste jedoch interessiert sein, dass Kunden korrekt und gemäss ihren Bedürfnissen beraten werden sollten», sagt die Konsumentenschützerin.
Der Fall von Rentnerin Segler zeigt, dass die Realität manchmal anders aussieht. Deshalb ist laut Konsumentenschutz bei teuren Einkäufen besondere Vorsicht geboten.
«Ich empfehle, sich bei grösseren Anschaffungen Zeit zu lassen», sagt Stalder. «Auch wenn der Verkäufer auf ein Sonderangebot aufmerksam macht, das am nächsten Tag scheinbar nicht mehr gelte, oder behauptet, es sei nur noch ein Exemplar an Lager. Es ist immer ein schlechtes Zeichen, wenn von Verkäuferseite Druck aufgesetzt wird. Dann ist es besser, mindestens eine Nacht darüber zu schlafen.»
Zudem sei es ratsam, eine fachkundige Person beim Kauf eines teuren Geräts mitzunehmen oder eine Zweitmeinung im Internet oder bei einem anderen Anbieter einzuholen.
Bei Rückgabe ist man auf Kulanz angewiesen
Doch was soll man tun, wenn es trotzdem zu einem Fehlkauf kommt? Kann man die Ware dann zurückbringen? Stalder: «Einem zweiwöchigen Rückgaberecht bei Internet-Käufen im EU-Raum hat unser Parlament kürzlich eine Abfuhr erteilt. Wer im Laden kauft, muss auf die Kulanz der Verkäufer hoffen.» Die Konsumentenschützerin empfiehlt, sich beim Kauf auf dem Kassenbon bestätigen zu lassen, dass man die Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeben darf.
Mit der viel zu teuren Anschaffung war die unglückliche Geschichte von Rentnerin Segler aber noch nicht zu Ende. Denn schon bald gab das teure Gerät den Geist auf.
Ein Fust-Mitarbeiter witterte schon das nächste Geschäft: «Er fragte mich, ob ich ihn reparieren lassen oder einen neuen möchte», sagt Segler gegenüber dem SRF-«Kassensturz». Eine Reparatur würde länger dauern, hiess es – einen neuen Computer zu kaufen gehe schneller.
Auf Garantieleistung beharren
Segler stimmte zu und bezahlte nochmals 2000 Franken. Insgesamt liess die 88-Jährige also rund 6000 Franken bei Fust liegen. Erst später wurde ihr klar, dass das gar nicht nötig gewesen wäre – die Garantie war nämlich noch nicht ausgelaufen. «Ich habe mich beschissen gefühlt», sagt sie. «Ich bin eine alte Frau, komme nicht mehr draus, und die machen einfach, was für sie am besten ist.»
Fordert man eine Garantieleistung, soll man laut Konsumentenschützerin Stalder als Kunde «ohne Wenn und Aber» darauf beharren. «Dabei ist es durchaus nützlich, etwas Haare auf den Zähnen zu haben, denn es kommt sehr oft vor, dass der Anbieter einem zuerst eine unsachgemässe Behandlung unterschieben will. Beharrt er darauf, läge es am Konsumenten zu beweisen, dass dies nicht der Fall ist.»
Fust sagt Sorry
Der Rentnerin wurde nun zumindest der Kaufpreis von einem der beiden Computer zurückerstattet. «Der genannte Fall darf nicht vorkommen und entspricht in keiner Weise unseren Qualitätsansprüchen», heisst es auf Anfrage von BLICK bei Fust. «Wir haben uns in aller Form bei der Kundin entschuldigt und bedauern dies sehr.»