Fussball
Benjamin Huggel bekommt Entschädigung für fristlose Entlassung bei Black Stars

Die fristlose Kündigung von Benjamin Huggel als Trainer des FC Black Stars Basel im Februar 2016 war ungerechtfertigt. Der TV-Experte erhält deshalb eine Entschädigung von drei Monatslöhnen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Publiziert: 04.05.2018 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 15:55 Uhr
Bekommt für seinen Rauswurf als Trainer des FC Black Stars drei Monatslöhne: Benjamin Huggel. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Die Lausanner Richter kommen in ihrem am Freitag publizierten Urteil zum Schluss, dass für die Klage Huggels gegen die Black Stars das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt zuständig war.

Der Club hatte dies bestritten, weil im Arbeitsvertrag das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Sitz in Lausanne vorgesehen war, sollte es zu Uneinigkeiten kommen.

Allerdings könnten nicht alle Angelegenheiten vor einem Schiedsgericht geregelt werden, schreibt das Bundesgericht. Nicht schiedsfähig seien Forderungen bei ungerechtfertigter Entlassung.

Weiter hält das Bundesgericht fest, die vom Verein genannten Gründe für eine fristlose Entlassung reichten nicht aus.

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