Bekommt für seinen Rauswurf als Trainer des FC Black Stars drei Monatslöhne: Benjamin Huggel. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
Die Lausanner Richter kommen in ihrem am Freitag publizierten Urteil zum Schluss, dass für die Klage Huggels gegen die Black Stars das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt zuständig war.
Der Club hatte dies bestritten, weil im Arbeitsvertrag das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Sitz in Lausanne vorgesehen war, sollte es zu Uneinigkeiten kommen.
Allerdings könnten nicht alle Angelegenheiten vor einem Schiedsgericht geregelt werden, schreibt das Bundesgericht. Nicht schiedsfähig seien Forderungen bei ungerechtfertigter Entlassung.
Weiter hält das Bundesgericht fest, die vom Verein genannten Gründe für eine fristlose Entlassung reichten nicht aus.