Dieser Entscheid folge auf den Bundesratsentscheid vom Mittwoch, wonach in der Schweiz ab dem 1. April im öffentlichen Verkehr keine Masken mehr getragen werden müssen, teilte Swiss am Donnerstagabend mit.
Die Maskentragepflicht gelte allerdings weiterhin auf Flügen, bei denen die Bestimmungen des Ziellandes das Maskentragen an Bord vorschreiben, so die Swiss weiter. Die Fluggäste würden vor Abflug jeweils über die geltenden Bestimmungen informiert.
Wo die neue Regelung zum Zug kommt, ist derzeit noch unklar. Eine Swiss-Sprecherin bestätigt gegenüber Blick, dass bei Rückflügen in die Schweiz nicht automatisch von einer maskenfreien Zone ausgegangen werden darf. Die Regelung müsse nämlich sowohl im Abflug- wie auch im Zielland die gleiche sein, damit die Maskenpflicht fällt. (man/SDA)