Irrtum auf der Fuchsjagd im Goms
Walliser Jäger schiesst Wölfin ab

Ein Walliser Jäger hat vergangene Woche während der Fuchsjagd versehentlich eine Wölfin erlegt. Nachdem die Person den Irrtum festgestellt hatte, meldete sie den Abschuss unverzüglich der Wildhut.
Publiziert: 05.02.2018 um 15:17 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:45 Uhr
Im Wallis wurde bei einer Fuchsjagd irrtümlich ein Wolf erlegt. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/MARCO SCHMIDT

Ein Walliser Jäger hat vergangene Woche während der Fuchsjagd versehentlich eine Wölfin erlegt. Nachdem die Person den Irrtum festgestellt hatte, meldete sie den Abschuss unverzüglich der Wildhut.

Die sterblichen Überreste der Wölfin wurden zur näheren Untersuchung ins Tierspital von Bern gebracht, wie der Kanton Wallis am Montag mitteilte. DNA-Analysen sollen genauere Angaben zur Abstammung des Tieres liefern.

Nach dem irrtümlichen Wolfsabschuss informierte die Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) die Staatsanwaltschaft. Diese hat unterdessen ein Verfahren eröffnet.

Jagd fand in der Nacht statt

Zum versehentlichen Abschuss kam es bei einer sogenannten Fuchspassjagd, wie Peter Scheibler, Chef der DJFW, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Das sei eine typische Winterjagd auf den Fuchs, wobei die Tiere auf Luderplätze angelockt werden.

Diese Jagd finde ausschliesslich in der Nacht statt. Gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung sind Nachtsichtgeräte als Zielvorrichtungen verboten, fügte Scheibler an. Der Kanton Wallis erteile auch keine Bewilligung für solche Geräte bei ordentlichen Jagden.

Erlaubt seien hingegen Wärmebildgeräte, die in keiner Verbindung zur Waffe stünden. Der Chef der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere kann sich an keinen ähnlichen Fall im Kanton erinnern.

Seltener Fehler

«In meiner Dienstzeit habe ich keine Kenntnis von einem Fall, bei dem während einer Fuchspassjagd ein Wolf erlegt wurde», sagte Peter Scheibler. Im 2014 sei es aber zu so einem Fall im Kanton Graubünden gekommen.

Auch dort erstattete der Jäger sofort Selbstanzeige bei der Wildhut, nachdem er den Fehler bemerkt hatte. Der Abschuss erfolgte im Raum Domleschg in Mittelbünden. Beim erlegten Wolf handelte es sich damals um ein junges, männliches Tier. (SDA)

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