Die Revision ist die Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Im Juli 2020 kam das Gericht im Fall der Vorsorgekasse des Kantons Genf zum Schluss, dass in einem paritätischen Ausschuss ein leitender Angestellter nicht die Arbeitnehmer vertreten könne.
Die Freiburger Situation weise eine ausreichende «rechtliche Analogie» zum Genfer Fall auf, um unverzüglich zu reagieren, wie Finanzdirektor Jean-Pierre Siggen (Mitte) erklärte. In Freiburg bestehe das Problem darin, dass der Vorsteher des Amts für Gemeinden im Vorstand der PKSPF vertreten ist.
Dieser Vertreter der Vereinigung der höheren Kader und Magistratspersonen soll künftig als von der Arbeitgeberseite kommend gezählt werden. Zudem werden die Vertreter oder Vertreterinnen im Verwaltungsrat künftig von den rund 21'000 aktiven Versicherten gewählt und nicht mehr von den Arbeitnehmerorganisationen bestimmt. (SDA)