Das sofortige Bauverbot gilt für die Gemeinden Meyriez, Chénens (nur in der Arbeitszone), Semsales (nur in der Arbeitszone) und Auboranges, wie die Freiburger Direktion für Raumentwicklung am Freitag mitteilte. Der Staatsrat stütze sich bei diesem Entscheid auf das Bundesgesetz über Raumplanung, das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz und den kantonalen Richtplan.
Die vier Gemeinden seien von der Direktion für Raumentwicklung dreimal schriftlich aufgefordert worden, Massnahmen zu treffen. Dieser Aufforderung sind sie laut Communiqué nicht nachgekommen. Das Bauverbot gelte, bis die betreffenden Gemeinden Massnahmen zur Redimensionierung ihrer Bauzone öffentlich auflegen.
Andere Gemeinden haben gehandelt, wie der Mitteilung zu entnehmen war. Im Jahr 2018 seien im kantonalen Richtplan 27 Gemeinden aufgeführt worden, in denen die Bauzone redimensioniert werden müsse. 23 Gemeinden hätten ihre Ortsplanung inzwischen bereinigt oder die entsprechenden Massnahmen öffentlich aufgelegt.
(SDA)
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