Nichts mehr über 500 Franken
Wert der Gutscheine bei Freiburger Tombolas wird eingeschränkt

Ab dem 1. November sind Gutscheine über 500 Franken als Gewinnpreise bei Freiburger Tombolas nicht mehr zulässig. Der Freiburger Staatsrat brachte mit neuen Bestimmungen die kantonale Geldspielverordnung in Einklang mit dem Bundesrecht.
Publiziert: 20.10.2023 um 11:34 Uhr
Tombolas haben in etlichen Vereinen eine lange Tradition. (Archivbild)
Foto: JULES VOGT

Bei den neuen Bestimmungen ging es insbesondere darum, die Vergabe von Gutscheinen anstelle von traditionellen Preisen wie Schinken oder Geschenkkörben einzuschränken, wie die Freiburger Justizdirektion am Freitag mitteilte. Die Beschränkung auf 500 Franken sei besser mit dem lokalen Handel vereinbar als ein generelles Verbot von Gutscheinen.

Weiter wird laut Communiqué die Durchführung von Tombolas, bei denen die Preise ausschliesslich in Gutscheine bestehen, verboten. Künftig müsse mindestens 25 Prozent des Gesamtwertes der Preise in Warenformen vorliegen. Zudem seien ab nächsten Monat Tombolas zu rein kommerziellen Zwecken oder zur persönlichen Bereicherung verboten.

(SDA)

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