Tombolas haben in etlichen Vereinen eine lange Tradition. (Archivbild)
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Bei den neuen Bestimmungen ging es insbesondere darum, die Vergabe von Gutscheinen anstelle von traditionellen Preisen wie Schinken oder Geschenkkörben einzuschränken, wie die Freiburger Justizdirektion am Freitag mitteilte. Die Beschränkung auf 500 Franken sei besser mit dem lokalen Handel vereinbar als ein generelles Verbot von Gutscheinen.
Weiter wird laut Communiqué die Durchführung von Tombolas, bei denen die Preise ausschliesslich in Gutscheine bestehen, verboten. Künftig müsse mindestens 25 Prozent des Gesamtwertes der Preise in Warenformen vorliegen. Zudem seien ab nächsten Monat Tombolas zu rein kommerziellen Zwecken oder zur persönlichen Bereicherung verboten.
(SDA)