Fast 100'000 Franken weg
Falsche Polizisten zocken Frauen im Kanton Freiburg ab

Alarm im Kanton Freiburg: Falsche Polizisten treiben gerade ihr Unwesen. Die Betrüger haben schon fast 100'000 Franken ergaunert.
Publiziert: 06.12.2024 um 13:41 Uhr
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Aktualisiert: 06.12.2024 um 13:52 Uhr
Die Kantonspolizei Freiburg mahnt zur Vorsicht.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Falsche Polizisten betrügen zwei Frauen in Freiburg innerhalb von zwei Tagen
  • Täter gaben vor, Kaution für verhaftete Tochter nach tödlichem Unfall zu benötigen
  • Beute: Fast 100'000 Franken und diverse Schmuckstücke von zwei Opfern erbeutet
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Johannes HilligRedaktor News

In gleich zwei Fällen haben falsche Polizisten grosse Beute gemacht. Am 25. November wurde eine Frau (57) aus dem Sensebezirk von einer falschen Polizistin telefonisch kontaktiert. Die Polizistin gab vor, dass die Tochter ihres Opfers einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine Drittperson ums Leben gekommen sei. Die Tochter sei daraufhin ins Gefängnis gebracht worden, und könne nur mit einer Kaution in Höhe von 62'000 Franken freikommen.

Die falsche Polizistin verabredete sich mit dem Opfer auf einem öffentlichen Parkplatz, um das Geld zu empfangen. Als das Opfer den Betrug bemerkte, war es bereits zu spät.

«In der Schweiz gibt es kein Kautionssystem für Haftentlassungen»

Nur ein Tag später der nächste Fall: Am 26. November wurde eine Frau (70) aus dem Seebezirk Opfer der genau gleichen Masche, womöglich begangen von der gleichen Täterschaft. Diesmal kam allerdings ein Mann, um die Beute von 36'100 Franken sowie diverse Schmuckstücke am Domizil des Opfers abholen. Die Kantonspolizei ermittelt in beiden Fällen.

Die Kantonspolizei Freiburg mahnt zur Vorsicht. «In der Schweiz gibt es kein Kautionssystem für Haftentlassungen», teilt die Behörde mit. Man solle sich nicht unter Druck setzen lassen, um überstürzte Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig sollte man misstrauisch gegenüber fremden Personen am Telefon sein. Tipp: Im Zweifel einfach auflegen. Geld und Wertgegenstände nicht fremden Personen aushändigen.

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