Die Benutzung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Freiburg wird nicht kostenlos. (Themenbild)
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Das Bundesgericht hat in einem am Freitag veröffentlichten Urteil die Beschwerde der SP und der Grünen sowie von drei Personen dieser Parteien abgewiesen. Grund dafür ist der zweite Absatz von Artikel 81a der Bundesverfassung. Dieser besagt, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch den von den Nutzern bezahlten Preis zu decken seien.
Diese 2016 in Kraft getretene Bestimmung verfolge zwei widersprüchliche Ziele. Einerseits solle die Mobilität nicht zu billig sein, da dadurch die Nachfrage explodieren würde. Andererseits solle der öffentliche Verkehr nicht zu teuer sein, da dies die Verlagerung von Reisenden von der Strasse auf die Schiene behindern würde. (Urteil 1C_393/2022 vom 31.3.2023)
(SDA)