Anfang Februar
Radiologiepersonal an Freiburger Spital HFR will streiken

Der Kanton Freiburg will die Radiologiefachpersonen nicht in eine höhere Lohnklasse einreihen. Die Röntgentechnikerinnen und Röntgentechniker am Freiburger Spital HFR wollen Anfang Februar in einen Streik treten.
Publiziert: 29.01.2025 um 09:59 Uhr
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Aktualisiert: 29.01.2025 um 17:44 Uhr
Radiologiefachpersonal im Kanton Freiburg will Anfang Februar für eine bessere Lohneinreihung streiken. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Konflikt entbrannte Ende vergangenen Jahres. Der Staatsrat erteilte den Forderungen des Personals eine Absage. Es wurde ein Schiedsverfahren eingeleitet, das jedoch erfolglos blieb.

Trotz zunehmender Arbeitslast und erschwerten Bedingungen habe der Kanton die Kriterien zur Bewertung der Arbeit verschlechtert, heisst es bei der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes VPOD. Tritt der Staatsrat nicht auf die Forderungen des Personals ein, will es am 3. Februar in Streik treten.

Einen solchen Streik hält der Freiburger Staatsrat für «unverhältnismässig und unzulässig», wie er in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Das Funktionsbewertungssystem des Kantons werde auf alle Angestellten angewandt, auch auf Röntgentechnikerinnen und Röntgentechniker.

Die Löhne seien absolut konkurrenzfähig, hält der Staatsrat aus seiner Sicht fest. Nach den Lohndaten 2024 betrage der monatliche Mindestlohn der in der Lohnklasse 17 eingereihten Radiologiefachpersonen 5950 Franken an Laufbahnbeginn. Der monatliche Höchstlohn gegen Laufbahnende betrage 8997 Franken, ohne Zulagen.

Das seien am Laufbahnbeginn monatlich rund 400 Franken und am Laufbahnende monatlich rund 1200 Franken mehr als in den Kantonen Wallis oder Neuenburg. Der monatliche Durchschnittslohn der Röntgenfachpersonen in Freiburg liege bei 8000 Franken für eine Vollzeitstelle.

Für den Fall eines Streiks hat das Freiburger Spital HFR die nötigen Vorkehrungen getroffen, wie der Staatsrat weiter schreibt. Alle wesentlichen und dringenden medizinischen Leistungen würden aufrechterhalten. Patientinnen und Patienten, deren Termine streikbedingt verschoben werden müssen, würden persönlich kontaktiert.

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