Das Schweizer Rechtsetzungsverfahren mitsamt dem Referendumsrecht will die FDP-Fraktion beibehalten, wie die FDP am Samstag schrieb. Für Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten soll in den Augen der Fraktion der gemischte Ausschuss zuständig sein. Ein nachgelagertes Schiedsgericht soll «unabhängig die Angemessenheit von eventuellen Ausgleichsmassnahmen» beurteilen.
Aussenminister Ignazio Cassis (FDP) hatte im Januar ein unabhängiges Schiedsgericht als «eine interessante Option» bezeichnet. Auch die CVP sprach sich schon für eine Schiedsgerichtslösung oder aber ein Modell des EFTA-Gerichtshofes aus.
Auch der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse bezeichnete ein Schiedsgericht als «die beste Lösung» im Zusammenhang mit einem institutionellen Rahmenabkommen. EU-Unterhändler brachten den Ansatz mit einem Schiedsgericht ins Spiel, wie Medien im Januar berichteten.
Ebenso bekennt sich die FDP-Fraktion zur Personenfreizügigkeit, damit die Schweiz Arbeitskräfte, die sie benötigt, rekrutieren kann. Bei der Umsetzung des Inländervorrangs und der Ausschöpfung des einheimischen Potenzials an Arbeitskräften sieht die Fraktion die Wirtschaft in der Verantwortung.
Die Schengen- und Dublin-Abkommen will die FDP-Fraktion beibehalten. Das verschärfte EU-Waffenrecht, gegen dessen Umsetzung das Referendum angedroht ist und bei dem die Schweiz als Schengen-Staat mitziehen muss, will die FDP «unbürokratisch» und unter Wahrung der Schweizer Traditionen umsetzen, wie es in der Mitteilung heisst.
Die freisinnige Bundeshausfraktion hatte sich am Freitag und Samstag in Versoix GE zu einem Seminar getroffen und dabei eine Auslegeordnung zum Verhältnis der Schweiz mit der EU vorgenommen. Sie will nun ein Positionspapier verfassen, das den Delegierten der Partei am 23. Juni im Kanton Tessin vorgelegt werden soll.