Am 28. Januar 2019 veröffentlichte BLICK einen Artikel mit dem Titel: «Dentalassistentin Sadia H. (20) kritisiert ihren Ex-Chef auf Google. Jetzt muss sie 1400 Fr. zahlen». Im Artikel macht die Dentalassistentin ihrem Ex-Chef diverse Vorwürfe in Sachen Patientenbehandlungen, Umgang mit Mitarbeiterinnen und mangelnde Hygienestandards. Auf Google hatte die Auszubildende zudem eine negative Bewertung des Arzts veröffentlicht, für den sie einen Strafbefehl kassierte. Der Artikel wurde mit einem Foto von ihr und einem verpixelten Bild des Zahnarzts illustriert.
Zusammen mit dem Verein Fairmedia ging der Zahnarzt gegen den Artikel vor. Seine Argumentation: Die Vorwürfe seien rufschädigend und ehrverletzend. Der Presserat wies die Beschwerde zurück. Begründung: BLICK hatte sämtliche Aussagen aus dem Strafbefehl zitiert – zudem den Namen des Arzts anonymisiert und sein Foto verpixelt.
Auch in einem anderen Fall gab der Presserat dem BLICK recht. Am 6. Dezember 2018 berichtete BLICK über den tragischen Unfall von Lazar (†10), der von einem LKW überrollt wurde. In deren Folge reichte Leser André Töngi beim Presserat eine Beschwerde ein über eine «Homestory» mit den Eltern des toten Buben und über die Darstellung von unverpixelten Bildern der beiden Eltern, von Lazar und seinem Bruder. Zudem monierte er die ungekürzte Namensnennung der Betroffenen in der gesamten Berichterstattung.
Die Eltern hatten allerdings explizit den Wunsch geäussert, sowohl die Namen als auch die Bilder nicht zu anonymisieren. Eindeutiges Urteil des Presserats: BLICK hat die Privatsphäre «nicht verletzt».