Ford von Ex-«Bachelor»-Kandidatin S.M. (29) beschlagnahmt
Das passiert mit den Raser-Autos

Wer wie Ex-«Bachelor»-Kandidatin S.M.* (29) beim Rasen erwischt wird, muss nicht nur sein Billett abgeben. Die Polizei nimmt auch das Auto weg. Doch was passiert mit den beschlagnahmten Raser-Karren?
Publiziert: 23.03.2018 um 21:33 Uhr
|
Aktualisiert: 23.10.2018 um 14:11 Uhr
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Das passierte auch Ex-Bachelor-Kandidatin S.M. (29).
Foto: Sergio del Amo

Am Dienstag brettert Ex-«Bachelor»-Kandidatin S.M.* (29) mit ihrem schwarzen Ford Richtung Villmergen AG. Sie gibt ordentlich Gas und rast in die mobile Radarfalle der Kantonspolizei Aargau. Auf der 80er-Strecke wird sie mit 152 km/h geblitzt. Nach Abzug der Toleranz: 65 km/h zu schnell! Sofort muss S.M. das Billett abgeben, ihr flotter Ford wird beschlagnahmt (BLICK berichtete).

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die 29-Jährige. Ihr droht nach dem Raser-Artikel mindestens ein Jahr Gefängnis. Und ihren Wagen könnte sie nie mehr wiedersehen. Es droht die Versteigerung!

Ob es so weit kommt, darüber entscheidet jeweils das Gericht. Zuständig ist das Betreibungsamt des jeweiligen Kantons.

Raser zahlen so Prozesskosten

In Zürich ist Stadtammann Thomas Zeller dafür verantwortlich. Er versucht, die Raser-Autos schnell unter den Hammer zu bringen. «Jedes Auto kostet pro Tag um die 20 Franken Unterhalt plus Versicherung», sagt Zeller zu BLICK.

Sorgt dafür, dass die Raser-Karren schnell versteigert werden: Stadtammann Thomas Zeller.
Foto: zVg

Im Moment warten vier Autos auf eine Versteigerung. Darunter ein Porsche und ein US-Oldtimer. Wo die Wagen stehen, verrät er aber nicht. Nur so viel: «Die stehen sicher verschlossen.»

Die Einnahmen landen übrigens direkt bei der Staatsanwaltschaft – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 Prozent. «Mit dem Geld werden die Verfahrenskosten gedeckt. Der Raser zahlt also immerhin den Prozess selbst.»

Gotthard-Raser-BMW wird versteigert

Meist kommen Auto-Händler und Garagisten zu den Versteigerungen, kaufen die beschlagnahmten Flitzer. «Ich sehe oftmals die gleichen Leute. Man kennt sich mittlerweile», sagt Zeller. Jeder von ihnen versucht ein Schnäppchen zu machen.

Ob der Ford von Ex-«Bachelor»-Kandidatin S.M. unter den Hammer kommt, bleibt abzuwarten. Klar ist nur: Der getunte BMW von Gotthard-Raser Christian R.* (42) wird versteigert. «Das Auto gehört jetzt dem Kanton. Es wird demnächst versteigert», bestätigt Saverio Snider, Sprecher der Tessiner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage.

Wird versteigert: Der hochgetunte BMW Z4 des Gotthard-Rasers.
Foto: Tobias Gürtler

Zur Erinnerung: Christian R. raste mit seinem Sportwagen und 200 Sachen durch die Schweiz. Dafür verurteilte ein Tessiner Gericht ihn zu 12 Monaten Haft. Problem: Der Gotthard-Raser konnte nach Deutschland flüchten (BLICK berichtete).

Nun kommt er wohl straffrei davon. Dafür ist er aber seinen BMW los. (jmh/noo)

* Name der Redaktion bekannt
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Raser-Artikel soll gelockert werden

2010 lancierte die Stiftung Road Cross die Volksinitiative «Schutz vor Rasern». Sie forderte, dass Raser angemessen bestraft werden. Abgestimmt wurde nie, denn die Initianten zogen das Begehren zurück, nachdem der Bundesrat das Anliegen in das Gesetzespaket «Via sicura» aufgenommen hatte.

«Via sicura» soll die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen und trat 2013 in Kraft. Seitdem gilt als Raser, wer in einer 30er-Zone mit 70 km/h fährt, ausserorts mit mindestens 140 km/h oder mit mehr als 200 km/h auf der Autobahn. Die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr Gefängnis. Zudem wird der Fahrausweis für mindestens zwei Jahre entzogen.

Dem Parlament ist das mittlerweile zu streng. National- und Ständerat wollen das Gesetz aufweichen, um den Richtern mehr Ermessensspielraum zu geben. Der Bundesrat muss nun eine Vorlage dazu ausarbeiten.

2010 lancierte die Stiftung Road Cross die Volksinitiative «Schutz vor Rasern». Sie forderte, dass Raser angemessen bestraft werden. Abgestimmt wurde nie, denn die Initianten zogen das Begehren zurück, nachdem der Bundesrat das Anliegen in das Gesetzespaket «Via sicura» aufgenommen hatte.

«Via sicura» soll die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen und trat 2013 in Kraft. Seitdem gilt als Raser, wer in einer 30er-Zone mit 70 km/h fährt, ausserorts mit mindestens 140 km/h oder mit mehr als 200 km/h auf der Autobahn. Die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr Gefängnis. Zudem wird der Fahrausweis für mindestens zwei Jahre entzogen.

Dem Parlament ist das mittlerweile zu streng. National- und Ständerat wollen das Gesetz aufweichen, um den Richtern mehr Ermessensspielraum zu geben. Der Bundesrat muss nun eine Vorlage dazu ausarbeiten.

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