Der 36-Jährige wird wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 210 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Pilot bemerkte Fehler vor Kollision
Der Skyguide-Mitarbeiter hatte im März 2011 zwei Swiss-Maschinen mit insgesamt über 260 Menschen an Bord kurz nacheinander die Start-Erlaubnis erteilt - allerdings auf sich kreuzenden Pisten.
Einer der Piloten bemerkte die Gefahr und brach den Start im letzten Moment ab. Wenige Sekunden später erteilte auch der beschuldigte Lotse den Befehl zum Start-Abbruch - allerdings erst, nachdem bei ihm ein Alarm losgegangen war. Die Crew im zweiten, voll besetzten Flugzeug bekam von der brenzligen Situation nichts mit.
Lotse will weiter arbeiten
Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Bülach, war im Dezember 2016 noch anderer Meinung und sprach den Lotsen frei. Der Mann könne nicht für etwas verurteilt werden, das gar nicht passiert sei.
Der Schweizer arbeitet seit dem Vorfall im Hintergrund der Flugsicherung und kümmert sich um die Weiterentwicklung der Sicherheit. Aktuell absolviert er aber eine Ausbildung, um wieder in seine alte Funktion zurückkehren zu können. Ob dies mit einer solchen Verurteilung noch möglich ist, ist offen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (SDA)