Die Revision sei eine typische «So-tun-als-ob-Aktionsübung», sagte Amstutz. Damit werde Land und Leuten Sand in die Augen gestreut. Mit den Gratisanwälten werde die Schweiz als Asylland noch attraktiver. Dass Bauten des Bundes ohne kantonale und kommunale Bewilligung für die Unterbringung von Asylsuchenden benutzt werden dürften, sei «totalitär».
Die Sprecher der anderen Fraktionen zeigten kein Verständnis für diese Haltung. Wie bereits in den Ratsdebatten zum Asylgesetz warfen sie der SVP vor, gar nicht an Lösungen interessiert zu sein. Die SVP missbrauche den Nationalratssaal als Wahlkampfplattform, hiess es.
Man werde den Verdacht nicht los, dass die Gegner sehnsüchtig auf Asylströme in der Schweiz warteten, um die Fremdenfeindlichkeit weiter schüren zu können, sagte Rosmarie Quadranti (BDP/ZH). Gabi Huber (FDP/ZH) stellte fest, schnelle Asylverfahren seien im Interesse aller, von den Asylsuchenden bis zur Verwaltung. «Wir freuen uns auf diesen Abstimmungskampf und sind gespannt, wie Sie dem Volk erklären werden, dass die Verfahren weiterhin jahrelang dauern sollen», sagte Huber.
Balthasar Glättli (Grüne/ZH) rief zu einem «Aufstand der Anständigen» auf. Die Flüchtlinge brauchten Schutz statt Hetze. Die Asylgesetzrevision löse zwar nicht alle Probleme, namentlich nicht den sicheren Zugang zu Asylverfahren ohne Schlepper. Sie sei aber ein grosser Schritt zu einem zügigeren und auch faireren Asylverfahren.
Martin Bäumle (GLP/ZH) appellierte an die SVP, ihre Referendumsankündigung nach den Wahlen zu überdenken, «im Interesse der Sache». Ausser der Grenzschliessung habe die Partei keine Vorschläge vorgebracht, stellte er fest. Früher habe sie aber eine Beschleunigung der Asylverfahren gefordert.
Andy Tschümperlin (SP/SZ) stellte fest, erstmals drehe eine Asylreform nicht einfach an der Repressionsschraube, sondern verbessere die Situation jener, die vor Krieg und Elend flüchteten. Die Schweiz habe eine humanitäre Tradition, die mit der Reform gestärkt werde. Ruth Humbel (CVP/AG) wies darauf hin, dass die Reform gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden entwickelt worden sei. Diese stünden dahinter.
Mit der Gesetzesrevision würden die meisten Asylverfahren noch maximal 140 Tage dauern, inklusive Beschwerden. Voraussetzung dafür ist, dass die Asylsuchenden für die gesamte Dauer des Verfahrens in Zentren des Bundes untergebracht werden.
Damit die Verfahren trotz des hohen Tempos und der kurzen Beschwerdefristen rechtsstaatlich korrekt sind, sollen Asylsuchende eine kostenlose Rechtsvertretung erhalten. Im Testzentrum in Zürich zeigte sich, dass die Zahl der Beschwerden mit einer kostenlosen Rechtsvertretung nicht steigt, sondern sinkt.