Flüchtlinge
Bund muss sich vorerst nicht stärker an Asylkosten beteiligen

Der Bund muss nicht zehn Jahre lang für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zahlen. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Motion aus dem Ständerat abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
Publiziert: 03.05.2017 um 16:18 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 03:01 Uhr
Im Parlament ist umstritten, wie lange der Bund für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene aufkommen soll. Im Bild Asylsuchende im Empfangs- und Verfahrenszentrum Chiasso. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/TI-PRESS/CARLO REGUZZI

Heute zahlt der Bund während fünf Jahren für anerkannte Flüchtlinge und während sieben Jahren für vorläufig Aufgenommene. Er überweist den Kantonen jedes Jahr Pauschalen im Umfang von mehr als einer Milliarde Franken.

Nach dem Willen des Ständerates sollte er künftig während zehn Jahren die vollen Kosten tragen, was zu Mehrausgaben von 400 bis 500 Millionen Franken geführt hätte. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss des Aargauer FDP-Ständerats Philipp Müller mit 139 zu 43 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Er folgte damit seiner vorberatenden Kommission.

Kommissionssprecher Andreas Glarner (SVP/AG) wies darauf hin, dass der Bund derzeit zusammen mit den Kantonen die Asylkosten analysiere. Die Resultate sollten abgewartet werden, bevor das Parlament Mehrausgaben für den Bund beschliesse.

In der Kommission befürchtete laut Glarner ein Teil der Gegner, dass eine höhere Kostenbeteiligung durch den Bund die Kantone dazu verleiten könnte, sich weniger um die Integration zu bemühen. Ein anderer Teil wiederum vertrat die Auffassung, eine andere Verteilung der Kosten würde das Problem nicht lösen.

Für die Motion machte sich Matthias Jauslin (FDP/AG) stark. Er sprach vom «Verursacherprinzip»: Weil der Bund entscheide, ob jemand aufgenommen werde oder nicht, müsse auch der Bund zahlen. Das Asylgesetz werde schliesslich in Bern gemacht, sagte Jauslin. Dieses Argument war schon im Ständerat vorgebracht worden.

Justizministerin Simonetta Sommaruga widersprach. Zwar lege das Parlament die Regeln fest, doch sei es dabei an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden. Der Entscheid, ob jemand Schutz erhalte oder nicht, sei ein rechtlicher Entscheid, nicht ein politischer.

Der Bundesrat lehnt es nicht grundsätzlich ab, die Aufteilung der Kosten und Aufgaben zwischen Bund und Kantonen zu ändern. Zuerst müsse die Situation aber gemeinsam mit den Kantonen genau analysiert werden, sagte Sommaruga. So stelle sich etwa die Frage, weshalb es bei der Erwerbsquote so grosse kantonale Unterschiede gebe.

Die Justizministerin wies auch darauf hin, dass die Erwerbsquote kurz vor dem Auslaufen der Bundespauschale jeweils steige. Bevor der Bund einfach mehr zahle, sei zu prüfen, wie die vorhandenen Gelder besser eingesetzt werden könnten. Eine rasche Integration diene allen.

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