Unter den 50 Anwesenden habe am Donnerstag in Bern «weitgehende Einigkeit geherrscht», sagte Hans-Jürg Käser, Vorsteher der Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektoren (KKJPD) vor den Medien. An der Sitzung teilgenommen haben die kantonalen Polizei- und Sozialdirektoren sowie der Städte- und der Gemeindeverband.
Von Seiten des Bundes waren das Justiz- und Polizeidepartement, das Verteidigungsdepartement, das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie das Grenzwachtkorps (GWK) involviert. Der Plan ist damit breit abgestützt, auf allen föderalen Ebenen.
Zwar sei die Schweiz zum jetzigen Zeitpunkt nicht annähernd in einer Notlage, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien. Doch niemand könne voraussagen, wie sich die Lage entwickle, eine Prognose sei nicht möglich.
«Wir können nicht ausschliessen, dass die Zahl der Asylgesuche in wenigen Tagen stark ansteigt», sagte Sommaruga. Das oberste Ziel müsse es deshalb sein, für eine Notlage gewappnet zu sein, um auch in dieser Situation alle Ankommenden registrieren und unterbringen zu können.
Gemäss Käser wären die Schweizer Behörden in der Lage, bis zu 6000 Asylgesuche pro Monat zu bewältigen. Ab diesem Zeitpunkt würde es sich «um eine besondere, wenn nicht eine Notlage» handeln. Und dann könnte auch der Sonderstab Asyl des Bundes eingesetzt werden.
Der Notfallplan regelt die Aufgaben der einzelnen Akteure auf der Basis von drei Szenarien. Eines geht von 10'000 Asylgesuchen innerhalb eines Monats aus, ein zweites von je 10'000 Gesuchen während dreier aufeinanderfolgender Monate und ein drittes von 30'000 Grenzübertritten innert weniger Tage.
Zur Diskussion stand unter anderem, wie viele Plätze für Asylsuchende der Bund in einer solch ausserordentlichen Situation in Bundeszentren für die Erstaufnahme zur Verfügung stellen müsste. Für die ersten beiden Szenarien einigten sich die Akteure auf 6000 Plätze. Beim dritten Szenario soll der Bund bis zu 9000 Plätze zur Verfügung stellen.
Der Notfallplan soll auch sicherstellen, dass jederzeit alle Asylsuchenden registriert und auf ein mögliches Sicherheitsrisiko überprüft werden. Für Asylsuchende, die in einem anderen Dublin-Staat registriert wurden oder aus sicheren Drittstaaten stammen, ist ein Schnellverfahren von 48 Stunden vorgesehen.
Der Plan kann erst in Kraft treten, wenn er auch vom Bundesrat genehmigt wird. Dieser wird sich an einer seiner nächsten Sitzungen damit befassen. Bereits verabschiedet hat er die Requisitionsverordnung. Diese erlaubt es Bund und Kantonen, im Notfall auf Zivilschutzunterkünfte der Gemeinden zurückzugreifen.
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