Die Botschaft des zentralamerikanischen Landes hatte der Schweiz am Montag ein formelles Auslieferungsersuchen übermittelt. Dem ehemaligen Präsidenten des Fussballverbandes von Nicaragua und ehemaligen FIFA-Funktionär soll in Nicaragua der Prozess gemacht werden, teilte das Aussenministerium in Managua am Donnerstag mit.
Rocha war unter den sieben Funktionären des Weltfussballverbands, die Ende Mai auf Ersuchen der USA vor dem FIFA-Kongress in Zürich festgenommen worden waren.
Die nicaraguanischen wie auch die US-Strafverfolgungsbehörden verdächtigen Rocha, ein Amt zu seiner persönlichen Bereicherung missbraucht zu haben. Er soll bei der Vergabe von Marketingrechten an ein US-amerikanisches Sportvermarktungsunternehmen bezüglich der Austragung von Fussballspielen Bestechungsgelder entgegengenommen haben.
Auch die USA haben die Auslieferung der Verdächtigen beantragt. Die dortigen Behörden ermitteln wegen Korruption in Höhe von mehr als 100 Millionen US-Dollar. Im Gegenzug sollen die Funktionäre den mutmasslichen Schmiergeldzahlern Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechte zugeschanzt haben. Nach Einschätzung der Ermittler wurden die Straftaten in den USA abgesprochen und vorbereitet.
Nach der Zustimmung von Rocha für dessen Auslieferung bewilligte das Bundesamt für Justiz (BJ) am Freitag die vereinfachte Auslieferung, wie Sprecher Folco Galli der Nachrichtenagentur sda sagte. Allerdings brauche es noch das Okay der US-Behörden.
Sollten die US-Behörden auf einer Auslieferung in die Vereinigten Staaten beharren, wird das BJ laut Galli über die Frage der Priorität entscheiden müssen. Dabei würden klar festgesetzte Kriterien berücksichtigt - unter anderem «die verhältnismässige Schwere und den Begehungsort der Straftaten, die Empfangsdaten der Auslieferungsersuchen, die Staatsangehörigkeit des Verfolgten sowie die Möglichkeit einer Weiterlieferung an einen anderen Staat».
Obwohl zwischen der Schweiz und Nicaragua kein bilateraler Auslieferungsvertrag bestehe, sei eine Auslieferung in das zentralamerikanische Land gestützt auf das Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) grundsätzlich möglich.
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