Feuerwerk am 1. August
Hier dürfen Sie es krachen lassen

Letzte Woche noch drohte ein komplettes Feuerwerksverbot für den 1. August. Dank des Regens ist es nun vielerorts wieder erlaubt. Blick.ch sagt, wo es knallen wird und wo nicht.
Publiziert: 31.07.2015 um 15:15 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:29 Uhr

Zuletzt haben die Kantone Luzern, Schwyz und Zug ihre Feuerverbote gelockert. Am 1. August dürfen somit in der ganzen Zentralschweiz Raketen gezündet und Würste grilliert werden, aber nur unter Einschränkungen. Im Wald und weniger als 200 Meter von Wäldern entfernt sind Feuer verboten.

In den Kantonen Aargau, Solothurn, Graubünden, Glarus, Basel und Jura gelten ähnliche Teil-Verbote wie in der Zentralschweiz. Der Kanton Bern lockerte strikte Verbote in den meisten seiner Gebiete. Zuletzt kündigte der zuständige Statthalter eine Aufhebung des Feuer- und Feuerwerkverbots im Berner Seeland an.

In Biel und im Berner Jura bleibt das Zünden von Feuer weiterhin verboten. Organisierte öffentliche Feuerwerke dürfen dort nur auf Seen gezündet werden.

Im Raum Thun ist es erlaubt, die 1. August-Feier durchzuführen – aber nur dann, wenn es von der Feuerwehr als ungefährlich beurteilt wird. Heute hat der Regierungsstatthalter das Feuerverbot «auf vielfältigen Wunsch» etwas gelockert. Die Thuner dürfen jetzt immerhin grillieren.

Keine allgemeinen Feuerwerksverbote haben Zürich und die Ostschweizer Kantone St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau sowie die beiden Appenzell. Sie rufen aber zur Vorsicht auf.

Strengere Regeln in der Westschweiz und im Tessin

Im Tessin und in der Westschweiz ist die Waldbrandgefahr grösser. Nur in einigen Gemeinden der jeweiligen Kantone ist das Zünden von Feuerwerkskörpern unter bestimmten Auflagen erlaubt. Ausnahme im Tessin: Hier gilt generelles Feuerverbot.

Im Wallis und in der Waadt dürfen nur Fachleute Feuerwerkskörper zünden, in gesicherten und überwachten Zonen. Privatpersonen dürfen kein Feuer entfachen und müssen auch auf bengalische Zündhölzer, Stöckli und Raketen verzichten.

Im Kanton Jura darf das Feuerwerk nur an von Gemeinden organisierten Feiern abgebrannt werden. Doch nur wenige Gemeinden wollen diese Verantwortung übernehmen. Auch in Genf, Freiburg und Neuenburg darf Feuerwerk auf von Gemeinden bezeichneten und gesicherten Plätzen abgebrannt werden.

Für genauere Informationen bezüglich der Feuerwerks-Regelung in einzelnen Regionen besuchen Sie die Seite www.waldbrandgefahr.ch.

Für den Nationalfeiertag den Regenschirm einpacken

Die Kantone, die nun Feuerwerk ablassen dürfen, sollten sich aber nicht zu früh freuen. Der 1. August bringt uns kein Strahlenmeer, vielmehr dominieren die Wolken – dazu kommen gelegentliche Regenschauer. Die Temperaturen im Flachland werden zudem 22 Grad kaum übersteigen. (sda/mrb)

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