Fesselspiele im Gefängnis
Häftling soll Mitinsassen vergewaltigt haben

32 Monate soll ein Mann (52) noch länger im Gefängnis bleiben müssen, weil er einen französischen Mithäftling (32) in der Strafanstalt in Orbe vergewaltigt haben soll.
Publiziert: 11.05.2016 um 16:49 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 17:35 Uhr
Hier in der Strafanstalt in Orbe VD hat der Mann (52) seinen damaligen Zellengenossen vergewaltigt.
Foto: Screenshot Google Earth
Hier in der Strafanstalt in Orbe VD hat der Mann (52) seinen damaligen Zellengenossen vergewaltigt.
Foto: Screenshot Google Earth

Ein Mann (52) soll wegen Vergewaltigung mit 32 Monaten Haft bestraft werden. Das hat am Mittwoch die Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht in Yverdon VD verlangt. Dem ehemaligen Häftling wird vorgeworfen, im Januar 2015 im Gefängnis Croisée in Orbe seinen damaligen Zellengenossen vergewaltigt zu haben.

Beim mutmasslichen Opfer handelt es sich um einen Franzosen (32), der wegen mehrerer Diebstähle verurteilt worden war. Er behauptet, vom Angeklagten festgebunden und vergewaltigt worden zu sein. Der Franzose blieb dem Prozess am Mittwoch fern. Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab und verlangt einen Freispruch.

Der Stellvertreter des Staatsanwalts zeigte sich fest von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Dafür spreche eine Reihe übereinstimmender Tatsachen und die widerspruchsfreien Ausführungen des Klägers. Es sei unmöglich, sich eine solche Geschichte bis ins kleinste Detail auszudenken.

Zu Fesselspiel überredet

Das Opfer behauptet, der Angeklagte habe ihn damals zu einem Spiel überredet. Dieses bestand darin, dass sich der Franzose beide Hände fesseln lassen und anschliessend versuchen musste, sich ohne Einsatz des Mundes wieder aus den Fesseln zu befreien. Sein Zellengenosse versprach ihm für den Fall, dass ihm das gelinge, 1000 Franken.

Stattdessen habe der Angeklagte seinen Mithäftling nach der Fesselung ausgezogen und sich sexuell an ihm vergangen, lautet die Anklage. Drei Tage nach dem mutmasslichen Vorfall zeigte der Franzose seinen Mithäftling an.

Bei einer medizinischen Untersuchung konnten am Körper des Franzosen allerdings keinerlei DNA- oder Spermaspuren festgemacht werden. Der Verteidiger des Angeklagten sprach am Mittwoch deshalb von einvernehmlichem Sex und bezeichnete die Vergewaltigungsvorwürfe als «völlig unglaubwürdig».

Beide Männer sind inzwischen nicht mehr in Haft. Der mutmassliche Vergewaltiger war 2006 und 2015 wegen sexuellen Handlungen an Kindern und wegen Pornographie verurteilt worden. Er ist seit zehn Jahren in psychiatrischer Behandlung und derzeit arbeitslos.

Das Urteil wird den beiden Parteien schriftlich mitgeteilt. (SDA)

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