Fehlende Dringlichkeit in Zürich
Verwaltungsgericht stoppt Gammelhäuser-Kauf

Wende im Fall der so genannten Gammelhäuser im Zürcher Kreis 4: Der Stadtrat hätte die drei Liegenschaften nicht kaufen dürfen - es habe keine Dringlichkeit bestanden. Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde von FDP, CVP und SVP gegen den Kauf gut. Die Stadt überlegt sich einen Gang ans Bundesgericht.
Publiziert: 25.09.2017 um 12:12 Uhr
|
Aktualisiert: 14.09.2018 um 21:06 Uhr
Die Gammelhäuser an der Neufrankengasse sorgten in der Vergangenheit für negative Schlagzeilen.
Foto: Mirko Ries

Der Stadtrat hatte den Kauf der drei Liegenschaften im Quartier Aussersihl im Februar trotz der Höhe des Kaufpreises von insgesamt 32,3 Millionen Franken gestützt auf die Dringlichkeitsklausel in der Gemeindeordnung in eigener Kompetenz beschlossen. Normalerweise muss der Gemeinderat Kaufgeschäfte, die höher als zwei Millionen Franken sind, bewilligen.

Begründet hatte der Stadtrat den Kauf damit, dass der Verkäufer einen raschen Vollzug der Verträge verlangt und deshalb die Zeit für eine parlamentarische Behandlung schlicht gefehlt hätte. Mit dem geplanten Bau von gemeinnützigen Wohnungen in diesem Quartier werde man überdies eine «ausgewiesene öffentliche Aufgabe» erfüllen.

Unklare Gemeindeordnung

Das Verwaltungsgericht verneint in seinem am Montag veröffentlichten Urteil nun aber diese beiden Sachverhalte und hebt die Beschlüsse über den Kauf auf. Der Stadtrat habe gegenüber dem Gericht weder eine sachliche noch eine zeitliche Dringlichkeit für den Kauf der Häuser begründen können, heisst es in einer Mitteilung.

Strittig ist insbesondere die Frage, ob es sich bei diesen Kaufgeschäften um solche handelte, die «keinen Aufschub dulden» und deshalb vom Stadtrat in Eigenregie beschlossen werden konnten. Gemäss Verwaltungsgericht ist in der Gemeindeordnung aber zu wenig klar geregelt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssten.

Zudem sei es unwillkürlich so, dass ein Verkäufer in der Regel auf einen raschen Abschluss des Kaufgeschäfts dränge - weshalb die Zuständigkeit des Stadtrats in solchen Fällen ja zum Regelfall würde, schreibt das Gericht. Dies hatten auch die Beschwerdeführer aus FDP, CVP und SVP in ihrem Stimmrechtsrekurs bemängelt.

Sie befürchteten, dass der Stadtrat künftig alle Grundstücke dringlich kaufen könne ohne Zustimmung von Parlament und Volk. Deshalb hatten sie den Entscheid der Vorinstanz, des Bezirksrates, weitergezogen.

Gemeinderat oder Bundesgericht

Das Verwaltungsgericht bemängelt in seinem Urteil auch, dass nicht klar ist, weshalb gerade diese drei Häuser gekauft werden mussten, um den Anteil an gemeinnützigen Mietwohnungen zu erhöhen - und damit eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen. Die Stadt will dort dereinst 81 Kleinwohnungen und 30 Einzelzimmer gemeinnützig bewirtschaften.

Weil die Liegenschaften teilweise im Baulinienbereich liegen und die umliegenden Häuser nicht im Besitz der Stadt sind, ist es ohnehin nicht möglich, das Gebiet neu zu überbauen. Zudem seien die Häuser vorerst ja nur für eine Zwischennutzung vorgesehen, woraus sich auch keine sachliche Dringlichkeit ergebe, betont das Gericht.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgericht fehlt nun ein rechtsgültiger Beschluss über den Kauf. Dies zu ändern, läge einzig in der Hand des Gemeinderates, der die Kaufverträge nachträglich genehmigen könnte. Tue er dies nicht, müsse das Kaufgeschäft rückgängig gemacht werden, schreibt das Gericht.

Urteil wird geprüft

Der Stadtrat will das Urteil nun vertieft prüfen, wie er in einer ersten Reaktion schreibt. Offen ist, ob er dieses ans Bundesgericht weiterzieht. Das Verwaltungsgericht stelle mit diesem Entscheid die langjährige und erfolgreiche Praxis in Bezug auf unaufschiebbare Käufe in Frage - und behindere die Stadt bei ihrer Arbeit.

Bis zur Räumung der Liegenschaften an der Neufrankengasse 6 und 14 sowie an der Magnusstrasse 27 verkehrten vor allem Junkies und Dealer dort. Die Häuser waren in einem derart desolaten Zustand, dass sie Ende Januar verschlossen werden mussten. (SDA)

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?