Der Bundesrat schlägt vor, mit 100 Millionen Franken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Finanzhilfe soll auf Antrag von Kantonen erfolgen, die den Eltern bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung mit Subventionen stärker unter die Arme greifen wollen. Zudem will der Bundesrat mit der Gesetzesänderung Projekte fördern, die das bestehende Betreuungsangebot verbessern oder an die neuen Bedürfnisse anpassen.
Der Vorschlag des Bundesrates ist eine Ergänzung zum bestehenden Gesetz, mit welchem der Bund Krippen und Tagesschulen seit 2003 eine finanzielle Starthilfe bietet.
Ein Grossteil der Parteien und Organisationen findet die Stossrichtung gut. Insbesondere, dass die Betreuung rund um die Schulzeit sowie in den Schulferien verbessert werden soll, sei lobenswert, schreibt beispielsweise der Verband für Kinderbetreuung (kibesuisse).
Dennoch gibt es viel Kritik. Die SP, der Gewerkschaftsbund (SGB) und Verbände für Kinderbetreuung erachten den Betrag als zu niedrig, um für Eltern eine spürbare Wirkung zu erzielen. Er müsse so hoch sein, dass die Eltern nur noch einen Drittel der Gesamtkosten der Betreuung bezahlen müssten, fordern sie.
Damit ein Kanton zur Finanzhilfe des Bundes kommt, muss er darlegen können, dass er die Finanzierung der neuen Massnahmen während sechs Jahren gewährleistet kann. Dass die Subvention anschliessend weiterfinanziert werden kann, wird allerdings weitgehend bezweifelt. Soziale und linke Kreise fordern daher eine längere Unterstützung durch den Bund. Der Arbeitgeberverband (SAV) erachtet die Massnahme hingegen als nicht nachhaltig.
Der Verband sowie die FDP und BDP erachten eine Entlastung der Haushalte durch einen Abzug der Betreuungskosten von den Steuern als sinnvoller. Familienpolitik läge zudem in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden, was das Volk 2013 mit dem Ablehnen des Familienartikels in der Verfassung bekräftigt habe. Die SVP hinterfragt zudem, ob es für dieses gesellschaftliche Bedürfnis eine staatliche Intervention braucht.
Ein Stein des Anstosses ist auch die Rolle der Arbeitgeber. Gemäss Entwurf werden die Bundesgelder nur ausbezahlt, wenn sich auch Dritte - nebst den Kantonen etwa Arbeitgeber - an der Finanzierung beteiligen.
Während die explizite Erwähnung der Arbeitgeber im Gesetzestext für den SAV zu weit geht, wünscht sich Travail.Suisse noch mehr Engagement. Der Verband fordert, dass der Betrag des Bundes umso höher ausfallen soll, je stärker die Kantone die Arbeitgeber mit Vorschriften zur Beteiligung auffordern.
Unterschiedlich aufgenommen wird auch die angedachte degressive Lösung. Geplant ist, die Fördergelder während drei Jahren gestaffelt auszubezahlen: 65 Prozent im ersten, 35 Prozent im zweiten und 10 Prozent im dritten Jahr.
Im Gegensatz zur CVP und SP finden der SGB und die BDP diese Idee schlecht. Travail.Suisse fordert mehr Bewegungsfreiheit bei der Abstufung. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren will die Abstufung wegen des zu hohen Aufwandes streichen. Dafür fordert sie mehr Mitbestimmungsrechte für die Kantone.
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