Familienpolitik
CVP will Heiratsstrafe nun auf parlamentarischem Weg beseitigen

Vier Tage nach dem knappen Volksnein zur Heiratsstrafe-Initiative nimmt die CVP einen neuen Anlauf, um die ungleiche Besteuerung zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren zu beseitigen. Auch Rentner-Ehepaare sollen nicht weiter diskriminiert werden.
Publiziert: 03.03.2016 um 14:12 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 14:35 Uhr

«Unser Auftrag bleibt die Beseitigung der Heiratsstrafe», sagte CVP-Präsident Christophe Darbellay am Donnerstag vor den Bundeshausmedien. Es brauche einen baldigen Systementscheid in der Besteuerung von verheirateten und eingetragenen Paaren sowie in der Renten-Plafonierung von Ehepaaren.

Weil beide Anliegen nach dem Nein zur CVP-Initiative nicht über die Verfassung erreicht werden können, wählt die Partei nun den Weg über das Parlament. Eine Motion von Ständerat Pirmin Bischof (SO) nimmt zentrale Punkte des Volksbegehrens wieder auf, verzichtet aber auf die Ehedefinition und die Forderung nach Gleichberechtigung in den Sozialversicherungen.

25 Ständeratskollegen aus vier Parteien hätten seinen Vorstoss unterschrieben, sagte Bischof. «Wir haben also eine Mehrheit der kleinen Kammer hinter uns.» Auch im Nationalrat dürfte die Motion gute Chancen haben. Kommt sie in beiden Räten durch, wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Gesetzesrevisionen im Steuerrecht vorzulegen.

Wie im Initiativtext lässt die CVP offen, wie die Heiratsstrafe vermieden werden soll. Die Partei überlässt es dem Bundesrat, zwischen Splitting, Teilsplitting oder einem alternativen Berechnungsmodell zu entscheiden.

Obwohl auch die Individualbesteuerung der Heiratsstrafe ein Ende setzen würde, schliesst die CVP dieses Instrument kategorisch aus. «Sie wäre nichts anderes als ein Bürokratiemonster», sagte Bischof. Die grosse Mehrheit der Kantone habe inzwischen ein System der Gemeinschaftsbesteuerung eingeführt, meist mit einer Splittingmethode.

Bundesrat und Parlament müssten für die Abschaffung der Heiratsstrafe ein Modell einführen, welches nicht im Konflikt mit den kantonalen Steuersystemen stehe, forderte Bischof. Dies sei auch nach dem klaren Ständemehr zur Initiative zwingend.

Voraussichtlich noch in der laufenden Frühlingssession debattiert der Nationalrat über einen Vorstoss seiner Finanzkommission, welcher vom Bundesrat die Einführung der Individualbesteuerung verlangt. Sollte der Ständerat dies ebenfalls unterstützen und der Bundesrat ein entsprechendes Projekt vorlegen, behält sich die CVP die Option vor, das Referendum dagegen zu ergreifen.

Ein grosses Anliegen sind der CVP auch die Rentner-Ehepaare. Auch sie sollen gegenüber Unverheirateten nicht mehr benachteiligt werden. Heute bekommen verheiratete Rentnerpaare höchstens 150 Prozent von zwei Maximal-Einzelrenten.

In der grossen Kammer möchte die CVP die Möglichkeit eine Anpassung der Plafonierung auf 160 Prozent prüfen, wie Nationalrätin Ruth Humbel (AG) sagte. Geschehen soll diese Korrektur in der kommenden Diskussion über die AHV-Revision. Kosten würde die neue Planierung laut Bundesamt für Sozialversicherungen rund 850 Millionen Franken.

Kompensiert werden sollen diese Mehrausgaben nach Ansicht der CVP mit weniger grossen Rentenerhöhungen. In der aktuell vorliegenden Reform sollen die Renten um monatlich 70 Franken steigen.

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