Fall Marco J.
Justizkommission will Antworten zum Oberwalliser Pädo-Skandal

Fünf Jahre brauchte die Staatsanwaltschaft, um Anklage gegen den Pädophilen Marco J. zu erheben. Jetzt interveniert die Walliser Justizkommission.
Publiziert: 01.05.2016 um 13:55 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:10 Uhr
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Am Gay-Pride-Festival 2014 führt Marco J. die Oberwalliser Delegation an. Am Zürcher Hauptbahnhof gibts ein Begrüssungs-Cüpli.
Foto: Facebook
Cyrill Pinto

SonntagsBlick machte den Fall des pädophilen Oberwallisers Marco J.* (39) vor einer Woche öffentlich: Fünf Jahre brauchte die Staatsanwaltschaft Oberwallis, bis sie Anklage gegen den Mann erhob, der Nacktbilder seiner Kinder weiterleitete und sich mit Pädophilen zu Sex-Treffen mit Kindern verabredete.

Dafür wurde er in erster Instanz zu einer Therapie und zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Am 18. Mai wird sein Fall vor dem Kantonsgericht in Sitten verhandelt.

Schon jetzt reagiert die Walliser Justizkommission: «Wir intervenieren schriftlich bei der vorgesetzten zentralen Staatsanwaltschaft. Wir wollen wissen, warum das Verfahren gegen Marco J. so lange dauerte», wie deren Präsident Michael Graber gegenüber SonntagsBlick sagt.

Fälle, in denen es um Kinder geht, sollen Priorität haben

Neben dieser Erklärung verlangt die Walliser Justizkommission auch einen Vorschlag, wie die Staatsanwaltschaft in Zukunft so lange Verfahrensdauern verhindern will. Für den Walliser Anwalt ist die lange Verfahrensdauer in dem Fall aussergewöhnlich: «Vor allem wenn Kinder involviert sind, sollte ein solcher Fall prioritär behandelt werden», sagt Graber.

Dass der Fall J. so lange nicht zur Anklage gebracht wurde, hängt vielleicht auch mit der personellen Situation bei der Staatsanwaltschaft Oberwallis zusammen. Im letzten Jahr liess die zentrale Staatsanwaltschaft in Sitten bei der Visper Aussenstelle ein Audit durch einen externen Mediator durchführen. Dieser stellte fest, dass «die Arbeitslast zwischen den Staatsanwälten ungleich verteilt ist», wie aus dem aktuellen Jahresbericht der Walliser Staatsanwaltschaft hervorgeht.

Einzelne Staatsanwälte wurden nun von der Behandlung der Massendelikte und des Bereitschaftsdienstes ausgeklammert, um sich «ihren ältesten Fällen» zu widmen. Verbesserung erhofft man sich im Wallis durch die Schaffung eines Justizrats als effektives Aufsichtsgremium über die Walliser Justiz, wie Graber sagt. Durch das Parlament beschlossen, muss noch das Volk die Verfassungsänderung genehmigen.

* Name der Redaktion bekannt

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