Fall fürs Verwaltungsgericht
Arbeitgeber ziehen Beschwerde gegen Stadtzürcher Mindestlohn weiter

Die Einführung eines kommunalen Mindestlohns in der Stadt Zürich wird zu einem Fall für das Verwaltungsgericht. Der Gewerbeverband der Stadt Zürich (GVZ) hat den Entscheid des Bezirksrats Zürich in der Sache weitergezogen.
Publiziert: 22.12.2023 um 10:17 Uhr
Der Mindestlohn muss warten. Die Einführung eines Mindestlohns von 23.90 Franken in der Stadt Zürich wird zu einem Fall für das Verwaltungsgericht.
Foto: MARTIN RUETSCHI

Der Weiterzug erfolgte nach Rücksprache mit den angeschlossenen Verbänden, teilte der GVZ am Freitag mit. Es gehe dabei nicht darum, einen Mindestlohn in der vorgesehenen Höhe von 23.90 Franken zu bekämpfen, sondern vielmehr darum, die Frage zu klären, ob ein Mindestlohn auf Gemeindeebene überhaupt rechtlich zulässig ist.

Der Bezirksrat Zürich hatte diese Frage in seinem im November publizierten Entscheid bejaht. Die städtische Verordnung verstosse nicht gegen übergeordnetes Recht.

Der Weiterzug des Entscheids an das Verwaltungsgericht sorgt nun für weitere Verzögerung bei der Einführung des Mindestlohns. Gemäss Schätzungen der Stadt würden rund 17'000 Beschäftigte in Tieflohnbranchen wie Reinigung oder Detailhandel von der Einführung des Mindestlohns profitieren. (SDA)

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