Das Geschäft mit gefälschten PCR-Tests brummt offenbar – und wie. Das zeigt ein Blick auf den Balkan. Dort wurden Labore hochgenommen, die gefälschte Tests verkauften. Und das für bis zu 800 Franken. Über 100 Kriminelle wurden von der Polizei festgenommen.
Die Nachfrage für gefälschte PCR-Tests scheint hoch zu sein. Kein Wunder: Wer einen negativen Test vorweisen kann, gilt als coronasicher.
Ungeimpfte brauchen für die Einreise in die Schweiz via Flugzeug einen solchen PCR-Test. Für die Kontrolle der PCR-Dokumente sind aber nicht die Flughäfen, sondern die Airlines verantwortlich.
Airlines prüfen nicht die Echtheit
Das Problem: Es gibt kein einheitliches Layout für den PCR-Test. Die Dokumente unterscheiden sich, sehen alle anders aus. Und das macht die Kontrolle umso schwieriger. Wie gehen also die Airlines dabei vor?
«Bei Flügen in die Schweiz werden alle Fluggäste kontrolliert. Gemäss den behördlichen Vorgaben prüfen unsere Ground Handling Partner das Resultat, also ob dort beispielsweise ‹PCR› und ‹negativ› vermerkt ist», sagt Swiss-Sprecher Michael Stief zu Blick.
Klingt erstmal gut. Allerdings betont Stief auch, dass es jedoch nicht in der Verantwortung der Airline respektive dem Ground Handling Partner liege, die Dokumente auf ihre Echtheit zu überprüfen. Dies sei die Sache der Behörden.
Und Stief ergänzt: «Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass der überaus grösste Teil der Reisenden korrekte Dokumente mit sich führt und keine Probleme bei der Reise hat.»
Kantonspolizei kontrolliert stichprobenartig
Gleiches Spiel bei Edelweiss. Der Airline ist bekannt, dass gefälschte Tests im Umlauf sind. «Die zuständigen Mitarbeitenden sind darauf sensibilisiert, die Echtheit nach besten Möglichkeiten zu prüfen», erklärt Edelweiss-Sprecher Andreas Meier.
Ist man in der Schweiz gelandet, muss nicht jeder Reisende seinen negativen Test vorweisen. Die Kantonspolizei Zürich kontrolliert nur noch stichprobenartig.
Und das Fazit der Polizei fällt in puncto PCR-Tests positiv aus. «Die wiederholten Stichproben zeigen, dass die Luftverkehrsunternehmen ihrer Kontrollpflicht nachkommen», sagt Kapo-Sprecher Marc Besson zu Blick. Bisher seien nur vereinzelt Bussen ausgestellt worden. Wie genau die Polizei sicherstellt, dass es sich nicht um einen gefälschten Test handelt, dazu macht die Behörde keine Angaben – aus taktischen Gründen.
Wer mit einem gefälschten Test erwischt wird, der riskiert nicht nur eine Busse, sondern auch Knast. Schliesslich handelt es sich um Urkundenfälschung. Keine Lappalie. Der Strafrahmen beläuft sich auf etwa drei bis fünf Jahre Gefängnis, heisst es bei der Zürcher Staatsanwaltschaft auf Anfrage von Blick. Ob schon Test-Fälscher verurteilt wurden, dazu macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben.
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