Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe Asyl und Flüchtlingseigenschaft am 3. August widerrufen, teilte der Kanton Bern am Mittwochabend mit. Grund für den Widerruf sei, dass der Mann angeblich im Besitze eines libyschen Passes sei und bereits mehrmals in sein Heimatland zurückgereist sei.
Der Entscheid des SEM kann aber noch angefochten werden. Sobald der Widerruf rechtskräftig sei, unterstehe der Mann nicht mehr dem Asylgesetz, sondern den ausländerrechtlichen Bestimmungen. Dies ermöglicht dem Kanton Bern, die Niederlassungsbewilligung zu überprüfen. Gemeint ist ein allfälliger Widerruf des Ausweises C.
Der Kanton Bern reagierte damit auf Berichte von «Bund», «Tages-Anzeiger» und Schweizer Fernsehen SRF wonach der heute 64-jährige Mann in der Bieler Ar'Rahman-Moschee gegen Andersgläubige hetze. Der Mann reiste im Oktober 1998 als Flüchtling in die Schweiz ein. Den Asylstatus erhielt er 2001. Heute hat er den Ausweis C.
Auch die Bieler Stadtbehörden haben Abklärungen zu möglichen Massnahmen eingeleitet, wie der Bieler Sicherheitsdirektor Beat Feurer (SVP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte. Geprüft werde nebst einer direkten Intervention in der Moschee auch die Möglichkeit einer Strafklage.
In Biel beschäftigt sich die städtische Fachgruppe Extremismus- und Gewaltprävention bereits seit anfangs 2016 mit der Erarbeitung von Massnahmen. Ab 1. September nimmt eine neue Ansprechstelle Extremismus- und Gewaltprävention ihre Arbeit auf.
Die Stadt Nidau, in welcher der Moschee-Prediger wohnhaft ist, bestätigte per Communiqué, dass der Mann ein langjähriger Klient der Sozialen Dienste sei. Laut SRF soll der heute 64-jährige Libyer während 13 Jahren insgesamt 600'000 Franken an Sozialhilfe bezogen haben.
Die Nidauer Behörden unterstützen eine «unverzügliche Untersuchung der schweren Vorwürfe». Unabhängig vom Ausgang der Untersuchungen verurteile die Stadt «jegliche radikale Mobilisierung sowie den Missbrauch von rechtsstaatlichen Strukturen und sozialen Institutionen.»
Grundsätzlich werde Sozialhilfe unabhängig von persönlichen Überzeugungen ausgerichtet, «solange diese Überzeugungen strafrechtlich nicht relevant sind», heisst es in der Mitteilung weiter. Die Sozialen Dienste hätten aber weder den Auftrag noch die Möglichkeiten, «staatsschützerische Abklärungen» zu führen.
Der Journalist Kurt Pelda, Autor der Zeitungsberichte, wurde durch einen anonymen Hinweis auf den Fall des Predigers aufmerksam gemacht. Die Ar'Rahman-Moschee sei ihm bereits als «relativ radikal» bekannt gewesen, sagte Pelda in einem online publizierten Interview.
Als Person sei der Prediger nicht gefährlich, er sei «sehr schlau» und rufe nicht direkt dazu auf, «Leute umzubringen oder ein Attentat zu verüben.» Aber mit seiner Hassideologie bereite er den Nährboden für Leute, «die hören wollen, das sich Gewalt gegen Ungläubige rechtfertigen lässt.»