Nach der Vormittagspause wurde am 12. Februar gegen 10.30 Uhr im Treppenaufgang der Obstufenschule Giacometti in Chur ein in der Schweiz verbotener Feuerwerkskörper, ein sogenannter Bodenknaller, gezündet.
Die Ermittlungen der Jugendanwaltschaft sowie der Kantonspolizei Graubünden verdichteten sich und ergaben, dass der Böller von einem der Oberstufenschüler geworfen worden war. Der Tathergang konnte grösstenteils geklärt werden. Der genaue Hintergrund der Tathandlung ist Gegenstand weiterer Abklärungen, heisst es in einer Mitteilung vom Montag.
Drei Monate Zeit für Strafanträge
Wie der leitende Staatsanwalt Bruno Ulmi Stuppani sagt, sieht das Jugendstrafverfahren in Fällen von «Gefährdung durch Sprengstoff» Arbeitsleistungen oder Geldbussen vor, schreibt die «Südostschweiz». Hinzu kommt, dass die Verletzten, beziehungsweise deren Eltern oder Erziehungsberechtigten, ebenfalls Strafanträge stellen können. Dafür gibt es ein Zeitfenster von drei Monaten. Erst dann und wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, kann das Strafmass eingegrenzt werden.
Bei der Detonation erlitten zwei Schülerinnen leichte Brandverletzungen. Das Gehör weiterer 44 Schülerinnen und Schüler wurde durch den Knall beeinträchtigt. Einige klagten über Pfeifen und Kopfschmerzen. 24 Schülerinnen und Schüler wurden im Kantonsspital Graubünden medizinisch versorgt, weitere in Hausarztpraxen.
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