Explosion in Garage
Inhaber einer Autowerkstatt nach tödlicher Explosion verurteilt

Schuldspruch nach tödlicher Explosion im Kanton Bern: Der Inhaber einer Autogarage im bernischen Aarberg ist am Montag zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden.
Publiziert: 25.01.2016 um 19:05 Uhr
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Aktualisiert: 13.10.2018 um 08:08 Uhr

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland erkannte den Betriebsinhaber der fahrlässigen Tötung und der Widerhandlung gegen das Umweltschutzgesetz für schuldig. Die Geldstrafe beträgt 80 Tagessätze zu 150 Franken, die Busse beläuft sich auf 2250 Franken. Der ebenfalls angeklagte ehemalige Werkstattchef wurde hingegen freigesprochen.

Das Unglück ereignete sich vor drei Jahren. An jenem Februartag funktionierte die Heizung in der Aarberger Autowerkstatt nicht. Ein langjähriger Mitarbeiter stieg ins Untergeschoss und wollte den Ölstand der Heizung prüfen. Dabei kam es zu einer Explosion, bei der der Mann ums Leben kam.

Der Mitarbeiter hatte eine Feuerzeug gezündet, wohl um etwas Licht zu haben, um den Ölstandsmesser besser zu sehen. Weil die Mitarbeiter der Garage ab und zu Benzin aus falsch betankten Fahrzeugen in den Heizöltank entleerten, hatte sich darin ein leichter entzündliches Gasgemisch gebildet. Dies wurde dem Mitarbeiter zum Verhängnis.

Die Anordnung, das Treibstoffgemisch in den Heizöltank zu leeren sei klar vom Inhaber der Garage ausgegangen, kam die Einzelrichterin am Montagabend zum Schluss. Die Mitarbeiter hätten bei Befragungen stets gesagt, sie hätten dies auf Anordnung des Inhabers so gemacht.

Der Garageinhaber sagte vor Gericht, er habe von seinem Vater und im Militär gelernt, dass man Benzin dem Heizöl beimischen könne. Dies sei früher gängige Praxis gewesen, etwa um zu verhindern, dass das Heizöl respektive Diesel bei Kälte gefriere. Er habe «nie im Leben» gedacht, dass es zu so einer Explosion kommen könne.

Dies auch deshalb, weil seinem langjährigen Mitarbeiter ja bestens bekannt gewesen sei, dass man mit Treibstoffen vorsichtig umgehen müsse. Und alle hätten gewusst, dass man ab und zu Benzingemisch in den Heizöltank gegossen habe.

Die Einzelrichterin hingegen nahm den Garageinhaber in die Verantwortung. Ohne seine Anweisung, Benzin jeweils in den Heizöltank zu entsorgen, wäre es nicht zu dem tragischen Unglück gekommen. Wäre nur Heizöl in dem Tank gewesen, wäre der Familienvater nicht ums Leben gekommen, so ihr Fazit.

Die Richterin sprach den Inhaber auch wegen Verstosses gegen die Umweltschutzgesetzgebung schuldig. Er habe gewusst, dass er das aus falsch betankten Fahrzeugen gepumpte Benzin an eine spezielle Entsorgungsfirma hätte übergeben müssen. Dies sei über Jahr hinweg teils aus Bequemlichkeit, teils aus Spargründen nicht geschehen.

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