Ex-Häftling über Hassan Kiko
Wie ist es nach dem Ausbruch im Knast?

Wie ist das Leben im Knast als Ausbrecher? C.S.* (52) floh zwei Mal aus der Haft. Er wurde jedes Mal wieder gefasst. Er weiss, wie es Hassan Kiko jetzt hinter Gittern ergehen wird.
Publiziert: 13.05.2016 um 21:40 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:40 Uhr
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C.S. (52) erzählt von seinem Gefängnisausbruch.
Foto: Joseph Khakshouri
Stéphanie Jenzer

Der in Italien gefasste Gefängnisausbrecher Hassan Kiko (27) ist zurück in der Schweiz. Nach der Flucht aus dem Zürcher Gefängnis Limmattal am 9. Februar waren er und Angela Magdici (32), seine Fluchthelferin und Gefängniswärterin, wochenlang unentdeckt geblieben. Bis Karfreitag.

Da schnappte die italienische Polizei das Liebespaar. Seit gestern sitzt Ausbrecher Kiko wieder hinter Gittern in der Schweiz. Wie wird es ihm ergehen? Jeder im Gefängnis weiss, dass Häftling Kiko mithilfe einer Wärterin getürmt war.

Einer, der aus Erfahrung spricht, ist C.S. (52). Der Zürcher ist sogar zwei Mal aus dem Vollzug ausgebrochen.

S. wurde damals nicht zurück zu seinen ehemaligen Kollegen gebracht, sondern separat in einen Arrestbunker, eine Einzelzelle. Zu den anderen Häftlingen hatte er keinen Kontakt mehr. Schon fünf Tage später verlegte man ihn in eine andere Strafanstalt. 

Jeder hat den Anspruch auf Hafterleichterung

Hassan Kiko muss, falls das Urteil wegen Vergewaltigung vom Dezember 2015 rechtskräftig wird, 7,5 Jahren absitzen. Die Chancen auf eine vorzeitige Haftentlassung sind wegen seines Ausbruchs verschwindend klein.

Aber sie bestehen, wie das Beispiel von C.S. zeigt. Denn er selbst kam trotz seiner Ausbrüche früher wieder raus. «Wenn er sich von jetzt an die Regeln hält, kann er früher raus.» Jeder habe Anspruch auf Hafterleichterung, meint der Ex-Häftling.

Hassan (27) wurde in Unterwäsche abgeführt. Wer klaute seine Kleider?
Foto: Facebook

«Was allerdings passieren kann, ist, dass Kiko nicht mehr nur den letzten Drittel seiner Haft bedingt verbüssen kann, sondern nur noch den letzten Viertel», sagt S. Denn jeder habe den Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Dies besagen die UN-Menschenrechtslinien wie auch die eidgenössischen Justizstrafvollzugsrichtlinien.

Einbruch und Diebstahl

S. kam aus Geldnot auf die schiefe Bahn.  Er hatte zu dieser Zeit einen Vormund. Pro Tag hatte er 20 Franken zum Leben zur Verfügung. Zu wenig, um sich ernähren zu können. «Ich brach in der Nacht in Tankstellen und Garagen ein, stahl Geld und Autoradios.»

Nach zwei Monaten erwischte ihn die Polizei. Dann wurde er eingebuchtet und ins Gefängnis überführt – wegen Einbruchs und Diebstahl. Aus der Strafanstalt Rialta im Bündnerland brach während eines Arbeitseinsatzes im Wald aus. Kurz darauf wurde er aber wieder geschnappt und in ein das Untersuchungsgefängnis Sennhof überführt. Beim zweiten Mal haute er bei einem Zahnarzttermin ab.

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